Die Pharmafirmen Teva und Cephalon sollen 60,5 Millionen Euro Strafe zahlen, weil sie mit Absprachen eine Arznei gegen Schlafstörungen künstlich teuer gehalten haben sollen. Dies teilte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager mit. Konkret soll Cephalon den damaligen Konkurrenten Teva mit geschäftlichen Vorteilen davon abgebracht haben, ein billiges Nachahmerprodukt zum Medikament Modafinil anzubieten. "Es ist illegal, wenn Pharmaunternehmen vereinbaren, den Wettbewerb gegen Zahlungen auszusetzen und den Markt gegen preisgünstigere Arzneimittel abzuschotten", erklärte Kommissarin Vestager.
Kartellrecht:Strafe gegen Pharmafirmen
© SZ vom 27.11.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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