Kartellamt:Streit um VR-Brille beigelegt

Der Facebook-Konzern Meta kann in Deutschland ohne rechtliche Einschränkungen seine Virtual-Reality-Brillen anbieten. Das geht aus einer Erklärung des Bundeskartellamts hervor. Die Wettbewerbsbehörde hatte im Streit um die VR-Brillen vor zwei Jahren ein Missbrauchsverfahren gegen Meta eingeleitet. Sie hatte sich daran gestört, dass die Nutzung der Brillen nur über die Verknüpfung mit einem Facebook-Konto möglich war. Die VR-Brille Oculus Quest 2 des Konzerns war in Deutschland seitdem nicht erhältlich. Mit dem Wechsel des Konzernnamens von Facebook zu Meta im 2021 fiel der Markenname Oculus für die Brillen weg. Die Quest-Brillen können seit August 2022 auch mit neuen Meta-Accounts verknüpft werden und nicht mehr nur mit Facebook-Profilen. Andreas Mundt, Präsident des Amtes, sagte nun, Meta habe damit auf die Bedenken des Bundeskartellamtes reagiert und biete jetzt auch die Möglichkeit an, die Brille mit einem separaten Konto in Betrieb zu nehmen. Für Konzerngründer Mark Zuckerberg sind VR-Brillen zentraler Teil seiner Strategie für die nächsten Jahre.

© SZ vom 24.11.2022 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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