Kartellamt stellt Verfahren ein:Amazon gibt Tiefpreiszwang für Händler auf

Die Drohung mit dem "Folterinstrument" einer Verfügung hat gewirkt: Amazon fügt sich dem Bundeskartellamt, das Verfahren gegen den Online-Händler ist eingestellt. Der Konzern hatte externe Händler benachteiligt.

Das Bundeskartellamt ermittelt nicht mehr gegen den Online-Händler Amazon. Grund ist, dass das Unternehmen externe Anbieter nicht mehr dazu zwingt, Produkte über Amazon billiger anzubieten als auf allen anderen Plattformen. Das Unternehmen habe die Vorgaben des Amtes erfüllt, schreibt die Wettbewerbsbehörde.

Seit Anfang des Jahres hat das Kartellamt gegen den Konzern ermittelt. Im August kündigte Amazon an, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und die Klausel zur sogenannten "Preisparität" zu streichen. Diese untersagte bis dahin Händlern, Produkte, die sie über die Amazon-Plattform "Marketplace" anbieten, an anderer Stelle im Internet günstiger zu verkaufen. Kartellamtspräsident Andreas Mundt hatte Amazon im Gespräch mit der SZ noch im Oktober mit einem "Folterinstrument" gedroht: einer Verfügung, der das Unternehmen nun zuvorgekommen ist. Nur mit offensivem Auftreten sei globalen Konzernen wie Amazon beizukommen. Die "Preisparität" ist nun Geschichte - und das in der ganzen EU, wie das Amt nun mitteilte.

Das Verbot bezog sich früheren Angaben des Kartellamts zufolge sowohl auf andere Internet-Marktplätze wie etwa Ebay als auch auf die eigenen Online-Shops der Händler. Dies könne "gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen", hatte Mundt betont und Amazon damit letztlich zu Änderungen gezwungen. Nun haben Händler dem Kartellamt bestätigt, dass die Klausel gefallen ist. Deshalb wurde die Prüfung eingestellt.

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