Süddeutsche Zeitung

Kartellamt:Da war doch noch was

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Der Bestpreis-Streit von Booking.com landet viel früher als bisher geplant vor dem Kartellgericht - die Richter haben Zeit dafür, weil der Fall Tengelmann erledigt ist.

Von Caspar Busse, München

Die Richter des 1. Kartellsenats am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf können wahrlich nicht über zu wenig Arbeit klagen. Bei ihnen landen die großen strittigen Kartellfälle, sie sind immer dann zuständig, wenn sich Unternehmen gegen die Entscheidungen des Bundeskartellamts in Bonn wehren wollen. Der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen, der den Kartellsenat schon seit neun Jahren leitet, hatte erst Mitte Juli Aufsehen provoziert, als er in der Causa Kaiser's Tengelmann den Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel ungewöhnlich deutlich in die Schranken wies.

Die Beteiligten bei der Supermarktfusion haben sich inzwischen ja nach einem sehr langen Hin und Her geeinigt, Edeka und Rewe teilen sich Kaiser's Tengelmann auf. Die Klagen vor dem OLG gegen die von Gabriel erteilte Ministererlaubnis wurden zurückgezogen. Das spektakuläre Verfahren ist damit obsolet. Kühnen und seine drei Richter-Kollegen werden sich nun aber nicht langweilen.

Die Causa Bundeskartellamt gegen das Online-Hotelreservierungsportal Booking.com ist nach SZ-Informationen jetzt für den 8. Februar angesetzt. Das OLG bestätigte den neuen Termin am Dienstag. Ursprünglich war Anfang März geplant gewesen. Die eigentlich für die langwierige Supermarktfusion reservierten Gerichtstermine sind zwar nun frei geworden. Aber sie werden jetzt für den fast ebenso öffentlichkeitswirksamen Fall genutzt. So konnte der Booking.com-Fall vorgezogen werden.

Ende vergangenen Jahres hatte das Bundeskartellamt Booking.com, der mit Abstand weltgrößten Plattform für Hotelbuchungen im Internet, die sogenannte Bestpreis-Regel untersagt. Danach durften die Hoteliers ihre Zimmer nirgendwo billiger anbieten als bei Booking.com. Zudem mussten sie beste Zimmerverfügbarkeit und günstigste Buchungs- und Stornierungsbedingungen garantieren. Das aber behindere den freien Wettbewerb, so die deutsche Kartellbehörde. Niedrigere Preise würden damit schlicht unterbunden, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt.

Die Internetfirma aus Amsterdam, die zum US-Konzern Priceline gehört, wollte das aber nicht hinnehmen und geht dagegen juristisch vor. Konkurrent HRS war bereits vor dem OLG in einem ähnlichen Verfahren gescheitert. Booking.com will erreichen, dass die Hoteliers wenigstens garantieren, dass sie selbst nicht die Preise unterbieten. Diese sogenannte "enge Bestpreis-Regel" schaffe Transparenz für den Kunden, fördere Wettbewerb zwischen verschiedenen Plattformen und verhindere Missbrauch, so Booking.com. "Wir brauchen ein einheitliches Regelwerk für ganz Europa. Das Bundeskartellamt ist die einzige Wettbewerbsbehörde, die gegen die enge Bestpreis-Klausel entschieden hat. Ich hoffe, dass das Gericht die Ergebnisse der momentan auf EU-Ebene laufenden Bewertung der engen Paritätsklausel würdigt", sagt Booking.com-Chefin Gillian Tans.

Anfang Februar sollen die Beteiligten zunächst ausführlich gehört werden, eine Entscheidung ist noch nicht zu erwarten. Der Vorsitzende Richter Kühnen, der als erfahrener Jurist gilt, ist aber dafür bekannt, dass er bereits in der mündlichen Verhandlungen deutliche Hinweise gibt, wie das Gericht die Sache sieht.

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Quelle:
SZ vom 21.12.2016
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