Karstadt:Herr Middelhoff, bitte zahlen

Aus den Augen, aus dem Sinn? Mitnichten! Ex-Arcandor-Chef Middelhoff hat Ärger mit Karstadt-Insolvenzverwalter Görg - weil Immobilien unter Marktwert verkauft und später für horrendes Geld zurückgemietet wurden. Muss "Big T." blechen?

Stefan Weber

Es trifft keinen Armen, aber ersparen würde er sich den Ärger sicher trotzdem gerne: Auf den früheren Vorstandschef des insolventen Essener Handelskonzerns Arcandor, Thomas Middelhoff, kommt eine Klage auf Schadenersatz zu.

Arcandor - Thomas Middelhoff

Der ehemalige Arcandor-Chef Thomas Middelhoff hat Ärger mit Karstadt-Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg - der pocht auf Schadenersatz.

(Foto: ag.dpa)

Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg, der gerade den Verkauf der Arcandor-Tochter Karstadt abwickelt, bereitet gegen ihn sowie weitere frühere Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder eine Klage in dreistelliger Millionenhöhe vor, wie ein Sprecher Görgs am Dienstag der SZ sagte. Die Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung (NRZ) berichtet sogar, die Klage werde an diesem Mittwoch beim Amtsgericht Essen eingereicht, es gehe um mehr als 175 Millionen Euro. Darüber sei der Gläubigerausschuss am Montag informiert worden.

Görgs Sprecher wollte weder den Termin noch die Zahl bestätigen, erklärte aber, die Größenordnung der Summe stimme. Im Wesentlichen geht es in der Klage um den Verkauf von fünf Warenhausimmobilien an den Oppenheim-Esch-Fonds aus Troisdorf und deren Zurückmietung. Beklagte sind laut NRZ neben Middelhoff die ehemaligen Vorstände aus den Jahren 2004 bis 2005 des damals noch unter dem Namen Karstadt-Quelle firmierenden Konzerns, Christoph Achenbach, Helmut Merkel, Harald Pinger und Matthias Bellmann. Aber auch von früheren Aufsichtsratsmitgliedern verlange Görg Schadenersatz.

Hintergrund ist der Verkauf der Warenhausimmobilien in Potsdam, München, Karlsruhe, Leipzig und Wiesbaden an den Projektentwickler Josef Esch, den noch der frühere Konzernchef Wolfgang Urban eingeleitet hatte. Hierbei seien die Immobilien unter Marktwerten verkauft und anschließend zu überhöhten Sätzen zurückgemietet worden, so die NRZ. Görg führe nun an, dass Mietverträge abgeschlossen worden seien, obwohl allen Beteiligten deren Nachteilhaftigkeit bekannt gewesen sei.

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