Online-HandelVerbraucherzentrale warnt vor Kreditbetrug

Lesezeit: 2 Min.

Wer Verträge auf dem Smartphone oder am Computer abschließt, sollte genau hinschauen.
Wer Verträge auf dem Smartphone oder am Computer abschließt, sollte genau hinschauen.
Karl-Josef Hildenbrand/dpa
  • Die Beschwerden zu Online-Krediten sind im ersten Halbjahr 2024 um ein Viertel von 273 auf 476 Fälle angestiegen.
  • Verbraucherzentralen warnen vor untergeschobenen Verträgen durch Täuschung und irreführende Werbung bei Online-Krediten.
  • Ein neues Gesetz soll Kreditabschlüsse ohne persönliche Unterschrift ermöglichen, was Verbraucherschützer als gefährlich kritisieren.
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Bei den Verbraucherzentralen steigt die Zahl der Beschwerden zu Online-Krediten. Trotzdem soll in Deutschland bald ein Gesetz in Kraft treten, das die Online-Kreditaufnahme vereinfacht.

Von Christina Lopinski, München

SZ bei Google bevorzugen

Es gibt unzählige Anbieter, die online Kredite vergeben. Oft braucht es dafür nur wenige Klicks. Das kann effizient sein, aber auch eine große Gefahr. Die neusten Zahlen der Verbraucherzentralen der Länder unterstreichen die Risiken. In der ersten Hälfte dieses Jahres ist die Zahl der Beschwerden zu Verbraucherdarlehen um etwa ein Viertel im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 273 auf 476 Beschwerden angestiegen.

Im Fokus stehen dabei die sogenannten untergeschobenen Verträge, die Verbraucher ohne ihr Wissen oder ausdrückliche Zustimmung abschließen. Das kann durch Täuschung oder durch irreführende Aussagen passieren. „Von diesen untergeschobenen Verträgen gibt es diverse Varianten“, sagt Kerstin Völler, Rechtsanwältin und Leiterin der Abteilung Konto- und Kreditschulden bei der Verbraucherzentrale in Hamburg.

Ein klassisches Beispiel: Man surft im Internet und kriegt Werbung für ein kostenloses Abonnement angezeigt. Man schließt es ab und übersieht das winzige Sternchen, etwa am unteren rechten Bildschirmrand, das die Begrenzung des Abos auf 14 Tage erklärt. „Nach drei Wochen flattert dann eine Jahresrechnung herein“, so Völler. Der Widerrufszeitraum von 14 Tagen sei dann schon überschritten – wer aus dem Vertrag rauswill, kann ihn nur noch anfechten. „Juristisch gesprochen ist das eine arglistige Täuschung“, so Völler.

Ein weiterer Fall, den Kerstin Völler kürzlich auf dem Tisch hatte: Ein Verbraucher investierte Geld in Kryptowährung. Seine ersten 500 Euro hatten sich gut vermehrt. Weil ihm das Geld für eine weitere Investition fehlte, ließ er sich auf einen scheinbar unschlagbaren Deal des Krypto-Anbieters ein: Dieser warb damit, Geld zur Verfügung zu stellen, das der Verbraucher dann direkt zum Anlegen nutzen kann. Mit den Gewinnen, die der Verbraucher durch den Anstieg der Kryptowährung erwirtschaftet, sollte er den Kredit dann zurückzahlen, alles ganz einfach und unkompliziert, so der Anbieter. „Kurz nachdem der Verbraucher den Vertrag abgeschlossen hatte, ging der Krypto-Kurs runter“, erinnert sich Föller. Und der Verbraucher saß auf einem Kredit, den er gar nicht bezahlen konnte.

Einen Kredit soll man in Zukunft online auch ohne Unterschrift abschließen können

Vor allem Menschen, die weniger internetaffin seien, vielleicht auch etwas lesefaul, seien anfällig für Kreditbetrug im Internet, warnt die Verbraucherschützerin. Nachdem etwa die jüngste Sicherheitslücke beim Zahlungsdienstleister Paypal bekannt wurde, berichteten nach ihren Angaben einige Verbraucher über dubiose Anrufer, die sich als Paypal-Mitarbeiter ausgaben und nach Zugangsdaten fragten – angeblich, um die Sicherheitslücke zu schließen. Ähnliche Anrufe gebe es immer wieder von Betrügern, die sich als Mitarbeiter von Banken oder Behörden ausgeben und an Zugangsdaten heranwollten, ergänzt Völler. Ein weiteres Problem sei der Identitätsdiebstahl im Internet. Immer wieder würden Betrüger versuchen, Verträge auf eine andere Person abzuschließen.

Grundsätzlich begrüßt Völler, dass die EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge in nationales Recht umgesetzt werden soll – schließlich beinhaltet sie auch, dass die Zahlungsfähigkeit der Verbraucher bei Kleinstkrediten geprüft wird. Was die Verbraucherschützerin allerdings beunruhigt: In Zukunft soll auch in Deutschland bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen die Textform genügen. Das bedeutet, dass nur noch ein Kästchen angekreuzt werden muss, um einen Vertrag abzuschließen – die persönliche Unterschrift, die dafür bisher notwendig war, entfällt.

Das Justizministerium versteht den Gesetzesentwurf zusätzlich zum besseren Verbraucherschutz als Beitrag zum Abbau unnötiger bürokratischer Hürden. Völler sieht das anders. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte das Kabinett vor den Gefahren gewarnt. Anfang September hat es den Gesetzesentwurf trotzdem beschlossen. Nun muss es noch durch den Bundestag. „Ich hoffe, es geht nicht durch“, sagt Kerstin Völler. „Ich mache mir einfach große Sorgen, dass die vulnerablen Gruppen dann noch eher darauf hereinfallen.“ Sie verstehe nicht, warum der Bundestag ein Gesetz, das Verbrauchern schade, auf den Weg bringen will. Sie sagt: „Die Banken haben eben eine größere Lobby als wir.“

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