Kampfmesser im Internet:Gefährliche Geschäfte

Eine Bundeswehr-Ausstattungsfirma bietet via Internet ein Kampfmesser mit einer 17-Zentimeter-Klinge für knapp 100 Euro für jedermann - und der Bund verdient mit.

Marvin Oppong

Der Amoklauf von Winnenden im März 2009 löste erneut eine Debatte über die Verschärfung des Waffenrechts aus. Die Vorschläge reichten von der Einrichtung eines nationalen Waffenregisters bis hin zu unangekündigten Kontrollen in den Wohnungen von Waffenbesitzern. Allein in Bayern wurden im Zuge der Amnestie nach dem Amoklauf, die zum 1. Januar 2010 auslief, 19.000 Waffen von ihren Besitzern abgeliefert, was die Kapazitäten des Landeskriminalamts sprengte. Das deutsche Waffenrecht wurde erst 2008 verschärft.

screenshot: lhd-shop.de

Ein Kampfmesser für knapp 100 Euro - inzwischen wird die Waffe nicht mehr via Internet zum Kauf angeboten.

(Foto: Screenshot: lhd-shop.de)

Dies alles verhinderte aber offenbar nicht, dass eine Bundeswehr-Ausstattungsfirma Kampfmesser der Armee im Internet verkauft hat. Die LH Dienstbekleidungs GmbH mit Sitz in Köln, eine 100-prozentige Tochterfirma der LH Bundeswehr Bekleidungsgesellschaft GmbH, hat in ihrem Internet-Shop www.lhd-shop.de das "BW-Kampfmesser Infanterie" mit einer Klingenlänge von 17,2 Zentimetern angeboten, Kaufpreis: 99,90 Euro. An der Bundeswehr-Tochter ist der Bund mit 25,1 Prozent beteiligt; dem Aufsichtsrat gehört auch der für die Beteiligungsgesellschaften der Bundeswehr zuständige Ministerialrat Jan Gerhard aus dem Verteidigungsministerium an. Er ist hessischer CDU-Kreistagsabgeordneter.

Volljährige dürfen die Waffe, die im LHD-Internetshop angeboten wurde, zwar kaufen und besitzen, aber nicht mit sich führen. Nach dem Waffengesetz ist das bei Messern mit einer feststehenden Klinge von mehr als zwölf Zentimetern verboten. Nach Anlage 1 des Waffengesetzes "führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt". Ein Verstoß gegen die Vorschrift kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Daneben kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden und die Einziehung der Waffe oder ihres Erlöses angeordnet werden.

Wichtigen Hinweis hinter Button versteckt

In seinem Verkaufsshop wies die LHD versteckt hinter einem Button ("Wichtige Informationen zum Verkauf") zwar auf die Strafbarkeit hin - offenbar schien man jedoch davon auszugehen, dass die Messer, die bei der LHD nicht nur Bundeswehrangehörige, sondern auch Privatleute bestellen konnten, vorwiegend von Soldaten im Dienst verwendet werden. In den "Informationen zum Verkauf" wurde erklärt, dass die angebotenen Messer "unter das verschärfte Waffengesetz § 42a WaffG, vom 01.04.2008" fallen. O-Ton: "Das heißt: Wer eines dieser Messer außer Dienst und außerhalb der Kaserne greifbar am Mann oder im Auto mit sich führt, macht sich strafbar und hat, wenn er kontrolliert wird, mit einer Strafanzeige zu rechnen. Ihr LHD-Team."

Im Internetshop der LHD war es de facto sogar Minderjährigen möglich, das Messer zu bestellen, da dort nur die Alterseingabe verlangt wurde. Dabei heißt es in einem Beiblatt des Herstellers des Kampfmessers: "Das KM2K ist extrem scharf: Benutzen Sie es mit Vorsicht und halten Sie es außer Reichweite von Kindern." Der Internetseite des Heeres zufolge ist das Kampfmesser "das Werkzeug für den modernen Soldaten des 21. Jahrhunderts".

Das Geschäft florierte offenbar. Ende 2008 forderte die LHD mögliche Lieferanten für ihren "Artikel: Kampfmesser Infanterie" zur Abgabe von Angeboten auf. Dabei nannte sie einen Lieferbedarf von "1280 Stück zum 8.1.2009" sowie "1400 Stück zum 4.6.2009".

Der grüne Bundestagsabgeordnete Omid Nouripour, Mitglied im Verteidigungsausschuss, fragte bei der Bundesregierung nach den Umständen des Messerhandels. In einer schriftlichen Antwort des Verteidigungsministeriums erfuhr er, man sehe wegen der Kampfmesser "keinen Handlungsbedarf". Der Verkauf in den LHD-Shops erfolge "nur an Personen über 18 Jahre". Eine Altersprüfung im Webshop der LHD sei aber "noch nicht möglich", wird in der Antwort eingeräumt.

Mittlerweile erhielt das Kampfmesser im Internet den Zusatz "nicht lieferbar". Auch alle anderen Messer können zumindest im Internet nicht mehr gekauft werden. Eine Mitarbeiterin der LHD sagte, der Dienstherr "ist nicht mehr der Ansicht", dass die Messer verkauft werden sollten. Im Bundesverteidigungsministerium heißt es dagegen, die Entscheidung, die Messer nicht mehr zu verkaufen, habe die LHD getroffen, so ein Sprecher.

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