Kaiser's Tengelmann:Geschafft

Unternehmensgruppe Tengelmann zieht positive Bilanz

Kaiser's Tengelmann galt mal als die größte Supermarktkette Deutschlands. Doch Firmenerbe Karl-Erivan Haub hatte nie Interesse daran.

(Foto: Roland Weihrauch/dpa)

Das Geschacher um die Supermarktkette Kaiser's Tengelmann geht zu Ende, aber einige Fragen bleiben. Die zwei Größten teilen sich den Markt - rechtlich ist das in Ordnung.

Von Michael Kläsgen

Das mehr als zwei Jahre dauernde Gezerre um die Supermarktkette Kaiser's Tengelmann nähert sich dem Ende. Eine Zerschlagung ist endgültig vom Tisch. Die Konkurrenten Edeka und Rewe haben sich nach monatelangen Verhandlungen geeinigt und dem Bundeswirtschaftsministerium am Freitag einen unterschriftsreifen Vertrag vorgelegt. Sigmar Gabriel (SPD) begrüßte die Einigung. "Damit ist der Weg frei für die finalen Schritte, die jetzt zügig erfolgen können", sagte der Minister.

Edeka und Rewe haben zwar einen Vertrag ausgearbeitet, sich über die Aufteilung der Filialen geeinigt und einen Kaufpreis ausgehandelt. Aber jetzt muss noch das Bundeswirtschaftsministerium prüfen, ob die Vereinbarungen mit der Ministererlaubnis übereinstimmen und sich dann einverstanden erklären. Auch das Bundeskartellamt muss dem Deal zustimmen. Seit vergangenem Dienstag liegt dem Amt der Antrag von Rewe zum Erwerb zusätzlicher Filialen vor. Und auch die Gewerkschaften Verdi und Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) dürfen das Vertragswerk einsehen. Die Zustimmung aller gilt aber als Formalie.

Wichtiger ist, dass Rewe die Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zurücknimmt, was voraussichtlich in der kommenden Woche geschehen wird. Damit hatte der Kölner Konzern die Umsetzung der Ministererlaubnis von Gabriel verhindert und den genehmigten Vollzug des Verkaufs von Kaiser's Tengelmann an Edeka gestoppt. Erst nach der Rücknahme der Beschwerde kann die Ministererlaubnis wirksam werden. Dann sind die Arbeitsplätze per Tarifvertrag sicher.

Der Schutz gilt für fünf beziehungsweise sieben Jahre, und zwar für die rund 15 000 Beschäftigten von Kaiser's Tengelmann. Die Gewerkschaften hatten schon im Sommer entsprechende Tarifverträge mit Edeka und in den vergangenen Tagen mit Rewe abgeschlossen. Diese sichern alle Arbeitsplätze in Bayern, Berlin, in Rheinland-Pfalz und auch in Nordrhein-Westfalen, wo es die meisten unrentablen Supermärkte gibt.

Klingt absurd: Die zwei Größten teilen sich den Markt. Aber rechtlich ist das in Ordnung

Betriebsbedingte Kündigungen und Änderungskündigungen sind fünf Jahre lang ausgeschlossen; bei einer Weitergabe an selbständige Einzelhändler beträgt die Frist sieben Jahre. Auch bei Filialschließungen sind die Beschäftigten vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes geschützt. Die Betriebsratsstruktur bleibt erhalten.

Wer welche Filiale in welchem Bundesland erhält, darüber stritten Edeka und Rewe fast zwei Monate lang. Pro forma gehen in einem ersten Schritt alle bundesweit noch gut 400 Filialen von Kaiser's Tengelmann an Edeka. Aber in der sogenannten gleichen juristischen Sekunde des Kaufs gibt der Hamburger Konzern die zuvor mit Rewe ausgehandelten Standorte an den Konkurrenten aus Köln weiter. Dazu gehören 62 und damit etwa die Hälfte aller Supermärkte von Kaiser's Tengelmann in Berlin sowie die dortige Verwaltung, Fleischwerke (in Brandenburg) und Läger. Zudem je zwei renditestarke Filialen in Bayern und in Nordrhein-Westfalen. Da bei diesem Geschäft aber alles kompliziert ist, lautet die Zahl nicht 66 (62+2+2), sondern offiziell 67. Denn eine Filiale in Berlin wechselt den Standort und muss daher doppelt beim Kartellamt angemeldet werden.

Die beiden größten Supermarktbetreiber in Deutschland teilen sich somit den Markt untereinander auf. Kein anderer Interessent kommt zum Zuge. Der Grund: Bei dem Verkauf handelt es sich nicht um ein Bieterverfahren. Vielmehr schloss Karl-Erivan Haub, der Eigentümer von Kaiser's Tengelmann, bereits 2014 einen Kaufvertrag mit Edeka. Er wählte bewusst den Hamburger Konzern, weil er eine Gewinnbeteiligung am Markendiscounter Netto hat, der zu Edeka gehört.

Nachdem das Bundeskartellamt gegen den Verkauf an Edeka gestimmt hatte, versuchte Haub, die Fusion auf andere Weise durchzusetzen: mithilfe eines Ministererlaubnisverfahrens. Er argumentierte, sonst drohten die Zerschlagung und der Verlust Tausender Arbeitsplätze. Die Ministererlaubnis wurde schließlich im Frühjahr 2016 erteilt. Rewe, der Handelsdienstleister Markant und der Discounter Norma legten dagegen Beschwerde ein. Sie hatten verstanden, dass sie mit der Beschwerde einen wichtigen Hebel in der Hand hielten. Es mag zwar moralisch zweifelhaft erscheinen, ist aber zulässig, sich die Beschwerden "abkaufen" zu lassen. So kam es auch: Markant und Norma ließen sich mit Bargeld "entschädigen". Nur Rewe bestand auf Filialen. So kam es zur Aufteilung des Marktes unter den beiden größten Supermarktbetreibern im Land.

Viele hätten sich gewünscht, dass der BGH klärt, was ein Minister darf - und was nicht

Aus reiner Wettbewerbssicht hätte es bessere Lösungen gegeben. Rein rechtlich ist der Deal aber in Ordnung, auch wenn es absurd klingen mag, denn faktisch gibt der Branchenführer Edeka Marktanteile an den kleineren Konkurrenten Rewe ab. Kartellrechtler sprechen in dem Fall von einer "Aufholfusion". So holt Rewe jetzt in Berlin auf, wo Edeka Marktführer ist. Dennoch sind die wettbewerbsrechtlichen Bedenken groß.

Der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland wird dem Bundeskartellamt zufolge zu 85 Prozent von den Konzernen Edeka, Lidl, Aldi und Rewe dominiert. Der Anteil steigt nun weiter. In Oberbayern außerhalb Münchens beispielsweise, erhält der Marktführer Edeka nun zusätzlich die Filialen von Kaiser's Tengelmann.

Für den Verbraucher und die gesamte Wertschöpfungskette ist das nicht unbedingt von Vorteil. Zwar müssen die Preise nicht zwangsläufig sofort in den betroffenen Märkten steigen. Der Preiswettbewerb unter den Konzernen bleibt intensiv, auch weil zu den großen vier zwei Discounter gehören. Der Konzentrationsprozess nimmt jedoch weiter zu, wodurch die Einkaufsmacht der Konzerne steigt. Das wirkt sich auf die Hersteller, die Lieferanten und damit auf die Produktionsbedingungen aus, etwa auf die Tierhaltung.

Gabriel hat sich zwar nun letztlich mit seiner umstrittenen Ministererlaubnis durchgesetzt. Aber der Makel, der an ihm haftet, seitdem ihm das Oberlandesgericht Düsseldorf Befangenheit vorwarf, ist nicht ausgeräumt. Nur ein Gericht hätte ihn aus der Welt schaffen können. Doch dazu kommt es nun nicht mehr. Alle Beteiligten wollen ihre Beschwerden und Klagen vor den jeweiligen Gerichten zurückziehen. Weder das Oberlandesgericht Düsseldorf noch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird die Sache weiter verfolgen. Bedauerlich, finden viele Anwälte. Sie halten es für erforderlich, die strittigen Fragen im Ministererlaubnisverfahren höchstrichterlich und damit abschließend zu klären.

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