Süddeutsche Zeitung

Telekommunikationsgesetz:Millionen Mieter müssen sich bald selbst ums Fernsehen kümmern

Lesezeit: 4 min

Bislang dürfen Vermieter TV-Anschlusskosten umlegen. Doch damit soll künftig Schluss sein, hat der Bundestag beschlossen. Was das für die Mieter bedeutet.

Von Benedikt Müller-Arnold, Düsseldorf

Alles begann in einem Kellerstudio in Ludwigshafen. Als 1984 die ersten paar Tausend Haushalte in Deutschland über Kabel fernsehen konnten, hatten sie schlagartig mehr Auswahl: Sender wie Sat 1 oder RTL nahmen den Betrieb auf - als werbefinanzierte Alternative zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Im Laufe der Jahre ersetzte das Kabel-TV in mehr und mehr Städten die alten Antennen. Der Staat half mit einer Sonderregel mit: Wenn die damalige Bundespost ein weiteres Mehrfamilienhaus anschloss, durfte der Eigentümer die Kabelgebühren auf alle Mieter umlegen.

Doch bald soll diese Regel - nach fast vier Jahrzehnten - fallen. Der Bundestag hat am Donnerstag beschlossen, das Telekommunikationsgesetz zu reformieren. In den Beratungen m Vorfeld waren die Anschlussgebühren in Mehrfamilienhäusern ein großer Streitpunkt. Weil Kabel neben Satellit noch immer die beliebteste Empfangsart hiesiger TV-Zuschauer ist, hat die Reform weitreichende Auswirkungen.

Was will der Bund nun ändern?

Von Mitte 2024 an sollen Vermieter die Kosten alter Breitbandanschlüsse nicht mehr auf ihre Mieter umlegen dürfen. Das bedeutet für etwa zwölf Millionen Haushalte bundesweit: Wer weiter Kabelfernsehen möchte, muss individuelle Verträge abschließen. Größter Anbieter von Kabel-TV ist hierzulande der Vodafone-Konzern, der die Firmen Kabel Deutschland und Unitymedia übernommen hat.

Für die Reform spricht, dass immer mehr Menschen Streamingdienste oder Mediatheken nutzen, statt gewöhnlich fernzusehen. Sie können sich künftig die Anschlusskosten sparen. Der Bundesrat muss der Änderung zwar noch zustimmen. Allerdings haben sich der Bundestag und die Länderkammer bereits aufeinander zubewegt. Beispielsweise wollte die Bundesregierung die Regel ursprünglich schneller abschaffen, der Bundesrat forderte eine längere Übergangsfrist. Hier hat man sich nun in der Mitte getroffen.

Wird Fernsehen für die Mieter teurer?

Diese Befürchtung gibt es zwar, aber Mieter haben Alternativen. Bislang sind gemeinsam genutzte Anschlüsse vergleichsweise günstig: Viele Mieter zahlen acht bis zehn Euro pro Monat fürs Kabelfernsehen. Dies könnte viel teurer werden, wenn Anbieter künftig jedem einzelnen Haushalt den Verwaltungsaufwand in Rechnung stellen, warnt etwa der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW): Mietern drohten "Mehrkosten von bis zu 200 Euro jährlich pro Haushalt".

Freilich ist niemand gezwungen, per Kabel fernzusehen. Wer den nötigen Platz hat, kann beispielsweise auf eine Satellitenschüssel samt Empfangsgerät ausweichen. Die Anschaffung kostet zwar Geld, doch danach fallen - neben der Rundfunkgebühr - keine Kosten mehr an. Vielerorts ist zudem das digitale Antennenfernsehen (DVB-T oder DVB-T2) eine Alternative. Wer hierüber auch Privatsender schauen möchte, muss knapp sieben Euro monatlich zahlen. Darüber hinaus schauen mehr und mehr Menschen Fernsehen über das Internet, sofern ihr Anschluss gut genug ist. Beispielsweise bietet die Deutsche Telekom "Magenta TV" an; der Konzern hat auch deshalb für die Reform geworben. Zudem kann es gut sein, dass Kabelanbieter mit Sonderangeboten locken werden, sobald die Nebenkosten-Regel fällt.

Welche Nachteile hat die Reform?

Es gibt vor allem zwei Bedenken. Eines betrifft Mieter mit vergleichsweise niedrigen Einkommen, die Wohngeld oder Hartz IV beziehen. Sie können die Anschlussgebühren bislang als Teil ihrer Wohn-Nebenkosten angeben. "Die Regierung leistet hier einen echten Bärendienst für Mieter mit geringen Einkommen und sozial orientierte Vermieter", kritisiert Axel Gedaschko, Präsident des Immobilienverbandes GdW. Freilich könnte die geplante Übergangsfrist helfen: Der Staat kann nun noch einige Zeit lang überlegen, ob und wie er diese Haushalte an anderer Stelle unterstützen könnte, damit niemand unbedingt am Fernsehen sparen müsste.

Eine andere Sorge hatten Unternehmen, die Glasfaserleitungen bis in Häuser und Wohnungen verlegen. Denn die Nebenkosten-Regel gilt seit einigen Jahren nicht mehr nur fürs Kabelfernsehen, sondern allgemein für Breitbandanschlüsse. So nutzen auch Glasfaser-Anbieter die Regel, um ganze Mehrfamilienhäuser mit schnellem Internet zu versorgen. Daher forderte etwa der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), dass der Staat die Umlage nicht komplett abschaffen, sondern modernisieren sollte.

Hat der Staat das aufgegriffen?

Ja, er hat sich sozusagen eine neue Umlage ausgedacht: Wenn Vermieter Glasfaserleitungen bis in die Wohnungen verlegen lassen, dürfen sie künftig ein sogenanntes Bereitstellungsentgelt von ihren Mietern verlangen. Dieses darf jedoch höchstens fünf Euro pro Monat und Haushalt betragen. Und Eigentümer dürfen diese Gebühr maximal fünf bis neun Jahre lang auf ihre Mieter umlegen - je nachdem, wie kompliziert die Verkabelung beispielsweise in Altbauten ist. Breko-Geschäftsführer Stephan Albers bezeichnet den Kompromiss als "Riesenchance", damit mehr Mehrfamilienhäuser Glasfaserleitungen bekommen "und bestehende kupferbasierte Anschlüsse ersetzt werden".

Tatsächlich lassen sich mit direkten Glasfaseranschlüssen mehr Daten in kürzerer Zeit und zuverlässiger herunterladen als mit den meisten Leitungen der Telekom - oder auch der Kabelanbieter. Firmen wie die Telekom haben aber bereits angekündigt, dass sie in den nächsten Jahren deutlich mehr Glasfaserleitungen von den Verteilerkästen in den Straßen bis in die Häuser legen wollen.

Was halten Fernsehsender von der Reform?

Für Fernsehsender ist das Kabel noch immer mit der wichtigste Verbreitungsweg: Mehr als 40 Prozent aller TV-Haushalte hierzulande nutzen diese Technik. Sobald Kabelanschlüsse aus den Nebenkosten herausfallen, dürften sich einige Haushalte gut überlegen, wie viel sie nun selbst fürs Fernsehen zahlen wollen oder können. Daher prognostizierte der Verband Privater Medien (Vaunet) zuletzt, dass Fernsehsender infolge der Reform fünf bis 20 Prozent ihrer Reichweite verlieren könnten. Für die Unternehmen wäre das eine schlechte Nachricht, da sich Privatsender ja vor allem über Werbung finanzieren. Man müsse freilich abwarten, wie sich der Markt der verschiedenen Verbreitungswege entwickeln werde, sagt ein Verbandssprecher. Der Vaunet vertritt die Interessen von Privatsendern wie RTL oder Pro Sieben Sat 1.

Fast 40 Jahre nach den Anfängen des Kabelfernsehens dürfte die Reform des Telekommunikationsgesetzes daher vor allem zwei Entwicklungen bestärken: Vermieter haben künftig einen klaren Anreiz, ganze Mehrfamilienhäuser mit schnellen Glasfaserleitungen verkabeln zu lassen. Und Millionen Fernsehzuschauer werden sich spätestens 2024 fragen müssen, wie viel ihnen das lineare Programm noch wert ist.

Was ändert sich noch mit dem neuen Telekommunikationsgesetz?

Mit der Reform sollen alle Bürger künftig ein Recht auf schnelles Internet bekommen. Die Politik muss allerdings noch festlegen, was "schnell" anfänglich bedeuten soll: Wie viel Megabit muss ein Haushalt pro Sekunde mindestens herunterladen können? Nachdem der Staat dies ausgegrübelt hat, soll das Recht von Mitte 2022 an greifen. Die Mindestvorgabe soll dann mit der Zeit steigen. Bundesbürger mit langsameren Anschlüssen - allen voran wohl in ländlichen Gebieten - könnten sich dann bei der Bundesnetzagentur beschweren. Die Behörde könnte Anbieter dann gegebenenfalls dazu zwingen, schnellere Leitungen in der jeweiligen Gegend zu verlegen. Die Kosten hierfür soll ein Finanztopf tragen, in den mehrere Telekommunikationsunternehmen einzahlen sollen.

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