Justizskandal in Hessen:Neue Bestechungsvorwürfe gegen Frankfurter Staatsanwalt

Hessischer Landtag

Hessen erlebt eine beispiellose Justizaffäre, die an diesem Donnerstag Thema einer Sondersitzung des Rechtsausschusses im Landtag sein wird.

(Foto: Arne Dedert/dpa)

Hessens prominentester Korruptionsbekämpfer soll noch von einer zweiten Firma Geld kassiert haben. Insgesamt soll allein seit 2015 eine sechsstellige Summe geflossen sein.

Von Jan Willmroth, Frankfurt

Am Ende seines Vortrags ließ Oberstaatsanwalt Alexander B. Bilder für sich sprechen. Die Bundesärztekammer hatte zur Tagung in Berlin geladen, im November 2016 ging es dort um die Bekämpfung von Korruption unter Medizinern. Gerade war das neue Antikorruptionsgesetz für das Gesundheitswesen in Kraft getreten, Bestechung und Bestechlichkeit in diesem Sektor hatten fortan einen eigenen Paragraphen im Strafgesetzbuch. Der Informationsbedarf war hoch, die Ärzteschaft verunsichert, und Alexander B. als angesehener Spezialist für solche Fälle ein gefragter Referent. "Zuwendungen... sind wie Wasser", so steht es auf der vorletzten Folie seiner Präsentation neben der Aufnahme eines Wasserfalls geschrieben, "sie finden immer einen Weg."

Heute weiß man, dass B. auch an sich selbst gedacht haben muss, als er diesen Vortrag hielt, wie immer perfekt gekleidet, an jenem Tag in Nadelstreifen. Seit August 2019 wurde verdeckt gegen ihn ermittelt, seit zwei Wochen sitzt B. als Hessens prominentester Korruptionsbekämpfer in Untersuchungshaft - wegen des Verdachts, er könnte jahrelang selbst Bestechungsgelder kassiert haben. Und das in einem Ausmaß, das nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung und NDR noch einmal größer sein soll, als bisher bekannt: Von mindestens zwei Firmen, die für die Justiz Sachverständige vermitteln und Gutachten erstellen, soll B. Geld kassiert und so von seinen eigenen Ermittlungen finanziell profitiert haben. Von mutmaßlichen Bestechungsgeldern der zweiten Firma erfuhr die Staatsanwaltschaft offenbar erst durch Vernehmungen von Zeugen.

Hessen erlebt eine beispiellose Justizaffäre, die unter Strafverfolgern, Rechtsanwälten und weit über das politische Wiesbaden hinaus für Entsetzen sorgt. Für viele war das unvorstellbar: Ausgerechnet B., 53, angesehen, einflussreich, bestens vernetzt und am oberen Ende seiner Karriere in der Justiz angekommen, soll bestechlich gewesen sein? Mit solchen Summen?

Allein zwischen 2015 und 2020 flossen nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Frankfurt 240 000 Euro an B., offenbar auf ein Schwarzgeldkonto. Gezahlt habe diese Gelder eine Firma, die Sachverständige in medizinstrafrechtlichen Verfahren vermittelte und vor allem von Aufträgen der Generalstaatsanwaltschaft lebte. Sie sei im Jahr 2005 auf Initiative von B. gegründet worden. Der Firmengründer - ein Schulfreund von B. - sitzt ebenfalls in U-Haft. Über den Inhalt einer ersten Pressemitteilung hinaus macht die Staatsanwaltschaft keine Angaben zum Ermittlungsstand. B. schweigt zu den Vorwürfen; sein Anwalt und die Verteidigerin des Unternehmers lehnten Stellungnahmen ab.

Mittlerweile liegt die Zahl der Beschuldigten den Recherchen zufolge bei mindestens vier. Und die zwei neuen Verdächtigen können offenbar viel dazu beitragen, den Fall aufzuklären. In Vernehmungen bei der Staatsanwaltschaft sollen sie sich auf eigene Initiative selbst belastet haben: Auch von ihrem Unternehmen, einem bundesweit tätigen Dienstleister für digitale Beweissicherung, floss offenbar jahrelang Geld an B., noch bis in diesen Sommer. Die Anwälte der beiden äußern sich dazu nicht.

Mit den Aussagen hat sich der Verdacht gegen B. erhärtet. Wobei die Vorgänge auf den ersten Blick nicht einmal unbedingt verdächtig waren. Ohne technische Dienstleister, die etwa große Datenmengen aufbereiten, und weitere externe Sachverständige kommen aufwendige Wirtschaftsstrafsachen heute kaum noch aus. Im Fall von B. passte das alles gut zusammen, immer wieder vergab er voneinander unabhängige Aufträgen an die immer gleichen Sachverständigen: Rückte er zur Razzia in einem Krankenhaus an wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs, bereitete die Datenforensik-Firma etwa Dateien aus der Buchhaltung auf. Die Firma seines Freundes wiederum vermittelte freie Sachverständige, die sich mit Abrechnungen im Gesundheitssektor auskennen und Fehler untersuchten. Eine dieser Sachverständigen war die frühere Lebensgefährtin von B., die ihn im vergangenen Jahr anzeigte.

B. sei als der eigentliche Chef der Gesellschaft seines Freundes wahrgenommen worden, heißt es jetzt. Es sei in Medizinstrafsachen immer nur diese Firma beauftragt worden. Und mit jedem Sachverständigen-Auftrag soll ein Teil des Geldes an B. geflossen sein. Dieses Geld reichte ihm aber offenbar nicht mehr: Im Jahr 2014 soll er dann auf die Datenspezialisten zugegangen sein. Das Unternehmen schrieb damals rote Zahlen und war gerade dabei, sich immer mehr Aufträge von Behörden außerhalb Frankfurts und Hessens zu sichern. B. soll einem der beiden Gesellschafter deutlich gemacht haben, dass er die erfolgreiche Zusammenarbeit vertiefen wolle. In Zukunft wolle er dafür aber Rückvergütungen kassieren. Die zweite Gesellschafterin soll dagegen gewesen sein, am Ende aber sollen sich beide darauf eingelassen haben, denn es ging wohl um überschaubare Summen. Und schließlich stand ihre Firma wirtschaftlich unter Druck.

Als Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft hatte er Zugang zu sensiblen Informationen

Die Gesellschafterin des schon im Jahr 2001 gegründeten Datendienstleisters kannte B. längst: Sie war von 2005 an zugleich Geschäftsführerin der Firma seines Freundes - bis sie dort 2013 auf eigenen Wunsch ausschied. Aus dieser Zeit wusste sie um B.s Einfluss auf die Firmen, die von seinen Gutachtenaufträgen abhingen. Und um seinen Einfluss innerhalb der Justiz.

Dieser Einfluss muss auch den Ermittlern Sorgen bereitet haben, als sie sich B. und dessen Machenschaften von August 2019 an genauer anschauten. Mit Michael Loer nahm ein erfahrener Korruptionsexperte die Ermittlungen auf. Er leitet seit einiger Zeit die Staatsschutzabteilung der Frankfurter Staatsanwaltschaft. Nur wenige andere aus den Reihen von Polizei und Staatsanwaltschaft waren eingeweiht: Als Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft hatte B. zentralen Zugang zu Informationen aus etlichen sensiblen Verfahren, die in Hessen anhängig sind. Auf keinen Fall hätte sich in Wiesbadener Regierungskreisen herumsprechen dürfen, was sich da im Hintergrund abspielte.

Als dann der frühzeitig involvierte Leiter des Polizeipräsidiums Südosthessen im Zuge der NSU-2.0-Affäre zum Landespolizeipräsidenten befördert wurde - verbunden mit der Ansage, Innenminister Peter Beuth (CDU) wolle künftig stets lückenlos informiert werden - beschleunigte sich alles: Haftbefehle gegen B. und seinen Freund, Razzien an zehn Standorten, Zugriff.

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