JustizIm Zweifel für den Kläger

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Cecilia Malmström beim TTIP Dialogforum in Berlin; aufgenommen im Juni 2015.
Cecilia Malmström beim TTIP Dialogforum in Berlin; aufgenommen im Juni 2015. imago/IPON

Nach den Erfahrungen mit Ceta wollte die EU Streit zwischen Unternehmen und Regierungen von öffentlichen Gerichten lösen lassen. Die Japaner bestehen jedoch auf private Schiedsgerichte.

Von Alexander Hagelüken

Als die Dimensionen des Nuklearunfalls im japanischen Fukushima klar wurden, erklärte Kanzlerin Angela Merkel vor sechs Jahren den Atomausstieg. Für die Betreiber der Kernkraftwerke bedeutete dies Milliardenverluste. Der schwedische Vattenfall-Konzern fackelte nicht lange, er klagte auf fünf Milliarden Euro Schadenersatz. Aber, und das ist entscheidend: er klagte nicht vor einem normalen deutschen Gericht. Vattenfall zog vor ein privates Schiedsgericht hinter verschlossenen Türen und berief sich dabei auf die internationale Energiecharta.

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