Als die Dimensionen des Nuklearunfalls im japanischen Fukushima klar wurden, erklärte Kanzlerin Angela Merkel vor sechs Jahren den Atomausstieg. Für die Betreiber der Kernkraftwerke bedeutete dies Milliardenverluste. Der schwedische Vattenfall-Konzern fackelte nicht lange, er klagte auf fünf Milliarden Euro Schadenersatz. Aber, und das ist entscheidend: er klagte nicht vor einem normalen deutschen Gericht. Vattenfall zog vor ein privates Schiedsgericht hinter verschlossenen Türen und berief sich dabei auf die internationale Energiecharta.
JustizIm Zweifel für den Kläger
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Nach den Erfahrungen mit Ceta wollte die EU Streit zwischen Unternehmen und Regierungen von öffentlichen Gerichten lösen lassen. Die Japaner bestehen jedoch auf private Schiedsgerichte.