BGH-Urteil:Metro siegt in letzter Instanz

Im juristischen Machtkampf mit Firmengründer Erich Kellerhals um Media-Saturn setzt sich die Metro AG durch. Die Geschäftsführung kann aus ihrer Sicht nun nicht mehr so leicht unterwandert werden.

Karlsruhe/Ingolstadt - Diese Runde ging eindeutig an die Metro AG. Im juristischen Dauerclinch um die Macht bei Media-Saturn zwischen dem Düsseldorfer Handelskonzern und Firmengründer Erich Kellerhals hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Klage von Kellerhals in letzter Instanz abgewiesen, und gleichzeitig die Grenzen für Gesellschafterpflichten klarer gezogen.

Im Dezember 2012 beschäftigte sich die Gesellschafterversammlung von Europas größtem Elektronikhändler Media-Saturn mit der Eröffnung neuer Märkte und der Verlängerung bestehender Mietverträge. Insgesamt ging es um 50 Standorte. In 38 Fällen fiel die Entscheidung einstimmig, also mit den Stimmen der Metro und von Kellerhals' Beteiligungsfirma Convergenta. In neun Fällen lehnte die Metro ab, bei drei weiteren enthielt sie sich der Stimme. Begründung: Wir sind eigentlich gar nicht dagegen. Aber der Meinung, dass die Geschäftsführung darüber entscheiden kann und nicht wir Gesellschafter gefragt werden müssen.

Das wiederum wurmte Erich Kellerhals, 76. Er hält knapp 22 Prozent der Anteile an Media-Saturn, hat aber gegenüber der Metro (78 Prozent) ein Vetorecht. Das sieht er ausgehöhlt, je mehr Entscheidungen nicht von den Gesellschaftern gefällt werden. Also klagte er. Das Gericht sollte die Gegenstimmen und Enthaltungen der Metro für nichtig erklären. Das Landgericht in Ingolstadt wies seine entsprechende Klage zurück, das Oberlandesgericht in München jedoch gab ihm in zweiter Instanz Recht. Also landete der Fall beim BGH.

Der kassierte am Dienstag den OLG-Spruch. Gesellschafter seien grundsätzlich frei in ihrem Abstimmungsverhalten, so die Richter. Die Metro feiert dies als Sieg. Sie sieht sich darin bestätigt, "dass Gesellschafter nicht beliebig Entscheidungen an sich reißen und damit die Kompetenz der Geschäftsführung unterwandern" könnten.

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