Julius Bär:Bank muss DDR-Geld zurückzahlen

Die Schweizer Bank Julius Bär muss auf Schweizer Konten gelandetes einstiges DDR-Vermögen zurückzahlen. Das entschied das Bundesgericht. Es geht um Vermögen und Zinsen von 150 Millionen Franken (knapp 140 Millionen Euro). Das Geld stammt nach Angaben der Bank von einer Außenhandelsgesellschaft der DDR und landete Anfang der Neunziger auf Konten bei der Schweizer Bank Cantrade, die Julius Bär später übernahm. Geklagt hatte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die Nachfolgerin der Treuhandanstalt, die sich auch um Geld kümmert, das Mitglieder des SED-Regimes nach der Wende beiseite geschafft haben.

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