Joop! scheitert vor Gericht:Nicht schützbar!

Die Modefirma "Joop!" ist bei dem Versuch gescheitert, das Ausrufezeichen ihres Labels als eigene Marke in der EU schützen zu lassen. Ein simples Satzzeichen stehe nicht automatisch für Mode, so die Richter.

Ein einzelnes Ausrufezeichen kann nicht als Markenzeichen des Hamburger Modeherstellers "Joop!" in der Europäischen Union geschützt werden. Dies entschied das erstinstanzliche Gericht des Europäischen Gerichtshofes am Mittwoch in Luxemburg.

Es bestätigte damit eine Entscheidung des EU-Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante, das die Anmeldung zweier Ausrufezeichen (eines mit, eines ohne Umrandung) als Gemeinschaftsmarke abgelehnt hatte.

Gründer der Firma "Joop!" ist der Modedesigner Wolfgang Joop, der seine Anteile an dem Unternehmen inzwischen aber vollständig verkauft hat.

Das Unternehmen "Joop!" hatte 2006 ein Ausrufezeichen und das Ausrufezeichen in einem Rechteck in Alicante anmelden wollen. Das Zeichen sei nicht nur Bestandteil der Hauptmarke "Joop!", so die Firma damals. Es stehe beim relevanten Publikum auch für sich genommen für edle Kleidung, Schmuck und modische Accessoires. Die EU-Behörde wollte dieser Argumentation aber nicht folgen.

Herkunft der Ware nicht erkennbar

Auch die EU-Richter entschieden nun, dass die Ausrufezeichen "nicht unterscheidungskräftig" seien. Ein Zeichen, das "andere Funktionen als eine Marke im herkömmlichen Sinn erfüllt", sei als Marke nur dann "unterscheidungskräftig", wenn es "unmittelbar als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der fraglichen Waren" wahrgenommen werden könne.

Die Waren müssten "ohne Verwechslungsgefahr" unterschieden werden können. Im Fall der Ausrufezeichen fehle jedoch Die "Unterscheidungskraft".

"Auch der in höherem Maße aufmerksame Verbraucher" sei nicht in der Lage, "auf der Basis eines simplen Ausrufezeichens, das keine besondere Schriftgestaltung aufweist" und "als bloße Anpreisung oder Blickfang wahrgenommen wird", auf die Herkunft der Ware zu schließen.

Das Gericht räumte ein, das Ausrufezeichen könne auch durch die Benutzung als Teil der Hauptmarke "Joop!" Unterscheidungskraft gewonnen haben. Das Unternehmen habe jedoch nicht beweisen können, dass dies über den deutschen Markt hinaus tatsächlich geschehen sei.

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