Jobcenter-Reform:Das kleinere Übel

Bewährungsprobe für von der Leyen: Das Prinzip Jobcenter muss reformiert werden. Bekommt sie die Unionskollegen auf ihre Linie?

Thomas Öchsner

Wenn sich Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen am Sonntag mit Ministerpräsidenten der Union trifft, um eine Lösung bei der Reform der Jobcenter zu finden, steht sie vor ihrer bislang schwersten Aufgabe im neuen Amt.

Leyen, Foto: ddp

Länder und Bundesregierung liegen sich wegen der Reform der Jobcenter in den Haaren. Arbeitsministerin von der Leyen muss eine Lösung finden.

(Foto: Foto: ddp)

Sie muss sicherstellen, dass auch vom nächsten Jahr an die 6,5 Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld effizient betreut werden. Das wird aber nur gelingen, wenn es die zerstrittenen Unions-Politiker schaffen, einen gordischen Knoten zu durchschlagen.

Es geht um die Frage, welches das kleinere Übel ist: Bislang gibt es für die Hartz-IV-Empfänger in der Regel eine Anlaufstelle, in der Kommunen und Arbeitsagenturen gemeinsam arbeiten.

Diese "Mischverwaltung" hatte das Verfassungsgericht verboten, weil sie für die Bürger nicht transparent ist. Von der Leyen wollte das, was in den vergangenen fünf Jahren mühsam zusammengewachsen ist, deshalb wieder formal trennen. Das lehnen die Länder zu Recht ab - das Modell der Ministerin führt zu mehr Bürokratie, höheren Kosten und geht letztlich zu Lasten der Hilfebedürftigen.

Das kleinere Übel wäre eine Änderung des Grundgesetzes, um die Betreuung der Langzeitarbeitslosen aus einer Hand zu erhalten. Es ist sicherlich nicht elegant, auf ein Verfassungsgerichtsurteil durch eine Änderung des Grundgesetzes zu reagieren.

Und es ist nicht schön, in die Verfassung Artikel über Behörden hineinzustopfen, um deren Existenz juristisch abzusichern. Aber es ist politisch die einzige kluge Lösung. Sonst müssen sich die Jobcenter ausgerechnet jetzt, da immer mehr Stellensuchende an ihre Türen klopfen, mit der eigenen Organisation beschäftigen. Solch ein Chaos kann keiner wollen.

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