Seit Ende Oktober der Wirbelsturm Melissa über die Karibikinsel Jamaika hinwegfegte und mehr als 30 Menschen mit in den Tod riss, herrscht Ausnahmezustand. Die jamaikanische Regierung hat die gesamte Insel zum Katastrophengebiet erklärt.
Tausende Touristen, darunter auch eine dreistellige Zahl an Deutschen, haben das Land mittlerweile verlassen. Wie viele Reisende noch dort sind, ist nicht bekannt. Der Sturm verwüstete die Insel nur wenige Wochen vor Beginn der touristischen Hauptsaison von Dezember bis April. Die Aufräumarbeiten laufen, bis zum 15. Dezember soll der Urlaubsbetrieb wieder normal fortgesetzt werden, hat der jamaikanische Tourismusminister als Ziel ausgerufen.
Es ist jedoch unklar, ob der Termin eingehalten werden kann. Vielen Urlaubern dürfte die Lust auf eine Jamaika-Reise vergangen sein. Das Auswärtige Amt rät derzeit von nicht notwendigen Reisen ab. Die Gefahr von Überfällen sei nach dem Wirbelsturm stark gestiegen und die Bereitschaft, Waffen einzusetzen, hoch.
Ob Reisende ihre Urlaube kostenlos stornieren können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. „Bei einer Naturkatastrophe sind Individualreisende grundsätzlich schlechter dran als Pauschalreisende“, erklärt der auf Reiserecht spezialisierte Rechtsanwalt Oliver Matzek. Sie müssen sowohl mit der Airline als auch dem Hotelier Kontakt aufnehmen. Sofern der gebuchte Flug stattfindet, das Hotel geöffnet ist und keine unmittelbare Gefahr bestehe, sei es sehr schwer, von der Buchung zurückzutreten. Der Hinweis auf vermehrte Überfälle allein sei kein Grund, dass Hotels eine Stornierung zulassen. Es könne ja beispielsweise auch ein gesichertes Geleit vom Flughafen zur Unterkunft organisieren, erklärt der Anwalt.
Pauschalreisende können bis zu bestimmten Daten kostenlos stornieren
Pauschalreisende sollten sich an ihren jeweiligen Veranstalter wenden und werden von diesen auch aktiv kontaktiert. Sofern Urlauber über ein Reisebüro gebucht haben, hilft auch das Büro bei Fragen weiter. Aktuell gibt es kein für alle Veranstalter geltendes Datum, bis zu dem Jamaika-Reisen abgesagt werden. Das liege auch daran, dass die Folgen des Hurrikans je nach Region, Hotel und Reiseform unterschiedlich ausfallen, erklärt ein Sprecher des Deutschen Reiseverbands (DRV).

Tui hat derzeit allen Gästen, die eine Pauschalreise bei Europas größtem Reiseveranstalter gebucht haben, bis zum 16. November die Möglichkeit gegeben, kostenlos zu stornieren. Für die Woche danach gibt es gebührenfreie Umbuchungsmöglichkeiten. Was dann passiert, „sei noch im Fluss“, teilt ein Sprecher mit. Um hier eine Entscheidung zu treffen, werte man die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes aus, mache sich mit eigenen Mitarbeitern vor Ort ein Bild der Lage und sei im ständigen Austausch mit Hoteliers und Fluggesellschaften. Der Veranstalter fliege nicht mit eigenen Maschinen seiner Airline Tuifly nach Jamaika, sondern buche bei externen Fluggesellschaften unter anderem Condor ein.
Condor fliegt zweimal die Woche von Deutschland nach Jamaika – mittwochs und samstags ab Frankfurt. Der Flug für den 11. November sei allerdings aufgrund der aktuellen Lage und den damit verbundenen Auswirkungen vor Ort abgesagt worden, so die Airline. „Grundsätzlich werden alle Passagiere gebeten, sich über den Status ihres Fluges kontinuierlich auf dem Laufenden zu halten.“
Ein ungutes Gefühl reicht nicht als Rücktrittsgrund
Deutschlands zweitgrößter Veranstalter Dertour hat allen Kunden, die bis zum 30. November nach Jamaika fliegen wollten, kostenlose Umbuchungen und Stornierungen angeboten. „Bei einigen Hotels wissen wir, dass diese teilweise erst zum 15.12.2025 oder später öffnen“, teilt eine Dertour-Sprecherin mit. Auch der Veranstalter Alltours, der Jamaika erst in diesem Winter neu ins Programm aufgenommen hat, hat seine Gäste, die bis einschließlich 30. November gereist wären, kostenlos auf andere Reiseziele umgebucht. Schauinsland will derzeit keine konkreten Daten kommunizieren, erklärt aber, sich gegenüber Gästen kulant zu zeigen und insbesondere bei kurzfristigen Buchungen flexible Möglichkeiten anzubieten.
Was, wenn Veranstalter im Dezember wieder nach Jamaika fliegen, aber die Reisenden ein ungutes Gefühl haben? Sofern keine Reisewarnung vorliegt, komme es auf den Einzelfall an, erklärt Anwalt Matzek. Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes, die von einer Reise abraten, würden als Rücktrittsgrund meist nicht reichen. Seiner Erfahrung nach würden Veranstalter recht schnell dazu neigen, den Reisebetrieb wieder aufzunehmen – auch wenn die Lage vor Ort alles andere als optimal sei. Er empfiehlt Reisenden, das Hotel anzuschreiben. Die Hoteliers seien seiner Erfahrung nach ehrlicher, wenn es darum geht, den Zustand ihres Hauses und der Umgebung zu beurteilen.
Auch Medienberichte von Überfällen in der Umgebung könnten hilfreich sein, um vor dem Veranstalter und möglicherweise auch vor Gericht belegen zu können, warum man aufgrund außergewöhnlicher Umstände von seinem kostenlosen Rücktrittsrecht Gebrauch machen wolle. Sofern der Veranstalter die gebuchten Leistungen jedoch erbringen kann und keine Gesundheitsgefahr besteht, hätten auch Pauschaltouristen keine guten Aussichten auf eine Stornierung. „Wenn Reisende sagen, sie möchten das Ergebnis der Katastrophe nicht sehen, das beeinträchtige ihr Fröhlichkeitsgefühl, reicht das nicht als Rücktrittsgrund.“
Feststeht: Urlauber, die ihre Pläne beibehalten und nach Jamaika fliegen, nützen dem krisengebeutelten Land wirtschaftlich. Der Tourismus gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen des Landes.
