Süddeutsche Zeitung

IT-Sicherheit:Bevor Sicherheitslücke bekannt wurde: Intel-Chef verkaufte seine Aktien

  • Am 29. November 2017 verkaufte Unternehmenschef Brian Krzanich eigene Aktien seiner Firma im Wert von knapp 25 000 000 Dollar.
  • Laut einem Medienbericht wusste er schon im Juni von der Sicherheitslücke der Intel-Prozessoren.
  • Das nährt Spekulationen darüber, ob er Vorteile aus einem Verkauf ziehen wollte.

Das Bekanntwerden von Sicherheitslücken in ihren Computer-Prozessoren macht der Firma Intel derzeit zu schaffen. Womöglich sah Konzernchef Brian Krzanich dieses Problem schon einige Zeit voraus. Jedenfalls verkaufte er Ende November eigene Intel-Aktien im Volumen von knapp 25 Millionen Dollar.

Medienberichten zufolge hält er derzeit mit 250 000 Aktien nur noch so viele Papiere, wie er internen Richtlinien von Intel zufolge mindestens halten muss.

Google soll Intel schon im Juni informiert haben

Es waren freilich nicht die einzigen Verkäufe im vergangenen Jahr. Krzanich verkaufte ausweislich von Daten der US-Börsenaufsicht SEC im vergangenen Jahr in den Monaten Oktober, Juli, März und Januar jeweils rund 28 000 Papiere seiner Firma. Dazwischen kaufte er in kleinerem Umfang neue Aktien ein. Im November folgte dann das große Paket abseits der üblichen Geschäfte.

Einem Bericht des Business Insiders zufolge soll der Internet-Konzern Google die Firma Intel schon im Juni über die Sicherheitsprobleme informiert haben. Am Mittwoch, als die Sicherheitsprobleme in der Öffentlichkeit bekannt wurden, verlor die Intel-Aktie gut sechs Prozent an Wert - die Papiere liegen gleichwohl noch immer auf dem höchsten Niveau seit gut 17 Jahren. Ob die Sicherheitsprobleme zu weiteren finanziellen Konsequenzen für das Unternehmen führen, ist noch nicht abzusehen.

Intel erklärte im Hinblick auf die Sicherheitslücke mittlerweile: "Brians Verkauf hängt damit nicht zusammen". Der Verkauf sei nach einem vorgegebenen Plan automatisiert ausgeführt worden. Allerdings soll die Anweisung zum Verkauf erst Ende Oktober erfolgt sein, wie mehrere US-Medien melden.

Aktiengeschäfte von Führungskräften heißen in der Fachwelt Director's Dealings. Auch in Deutschland müssen solche Geschäfte ab einem Volumen von 5000 Euro bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gemeldet werden. Die Meldepflicht soll verhindern, dass Führungskräfte Insiderwissen für lukrative Aktiengeschäfte nutzen.

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