Investorenschutz:Konzerne ziehen in Rekordzahl vor Schiedsgerichte

TTIP CETA protest

Demonstranten bei einer Kundgebung gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP in Brüssel.

(Foto: Olivier Hoslet/dpa)
  • Schiedsgerichtsverfahren sind umstritten, spätestens seit die USA und Europa über das Freihandelsabkommen TTIP verhandeln.
  • Nun zeigen Zahlen der UN, dass die Anzahl der neuen Schiedsgerichtsverfahren einen neuen Rekordstand erreicht hat.

Das Instrument ist äußert umstritten und es wird immer häufiger eingesetzt: 70 Schiedsgerichtsverfahren wurden im vergangenen Jahr eröffnet, zeigen Zahlen der UN-Handelsabteilung UNCTAD. Das ist ein Rekordwert. Insgesamt steigt die Zahl der Verfahren, die bislang öffentlich bekannt sind, auf 696.

Durch Schiedsgerichtsverfahren können Investoren Staaten jenseits nationaler Gerichte verklagen. Dieser sogenannte Investorenschutz hat viele Kritiker, besonders im Streit um das transatlantische Handelsabkommen TTIP, das zwischen EU und USA ausgehandelt wird. Der Vorwurf: Das Abkommen erleichtere es großen Konzernen, europäische Staaten vor Schiedsgerichten zu verklagen. TTIP-Kritiker fürchten, dass durch das Abkommen deutsche Gerichte ausgehebelt werden und der Staat seine Souveränität an private Schiedsgerichte verliert. In Rechtsstaaten, so die Gegner dieses Verfahrens, bräuchten Konzerne diese Option nicht.

Doch genau das geschieht: Die meisten Fälle 2015 betrafen europäische Konzerne, die europäische Länder verklagten.

Investoren können über private Schiedsgerichte hohe Entschädigungssummen einklagen. Die ehemaligen Eigner des Ölkonzerns Yukos bekamen vor zwei Jahren etwa 50 Milliarden Dollar zugesprochen, weil der russische Staat sie aus politischen Gründen enteignet hatte. Der bekannteste deutsche Fall betrifft den Atomausstieg: Der schwedische Staatskonzern Vattenfall hat die Bundesrepublik vor einem US-Schiedsgericht auf 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz verklagt.

Die neuen Zahlen der UN-Behörde zeigen, dass die verklagten Staaten bislang in 36 Prozent der Fälle gewonnen haben. In 26 Prozent der Verfahren entschieden die Schiedsgerichte zugunsten der Investoren. Ebenso viele Fälle wurden außergerichtlich geeinigt.

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