Süddeutsche Zeitung

Investitionen aus China:Wem gehört der nimmersatte HNA-Konzern?

  • Nach einer vergleichsweise kleinen Übernahme muss HNA aus China 50 000 Franken Gebühr zahlen.
  • Dahinter steht die Frage nach den tatsächlichen Besitzverhältnissen in dem Konzern.
  • Haben die Chinesen womöglich auch falsche Angaben gemacht, als sie im Frühjahr mit 9,9 Prozent bei der Deutschen Bank einstiegen?

Von Christoph Giesen, Peking, und Meike Schreiber, Frankfurt

Eine Gebühr von 50 000 Franken und eine nachträgliche Prüfung, die kaum etwas ändern wird. Auf den ersten Blick geht es um nicht sehr viel, und doch womöglich um alles - die Glaubwürdigkeit eines Unternehmens. Im vergangenen Jahr erstand der chinesische HNA-Konzern den Schweizer Airline-Caterer Gategroup für 1,5 Milliarden Dollar. Ein eher kleiner Deal, verglichen mit den anderen Übernahmen, die HNA zuletzt gestemmt hat. Insgesamt gut 50 Milliarden Dollar. Der Regionalflughafen Hahn im Hunsrück gehört dazu, genauso wie eine Beteiligung an den Hilton-Hotels. 6,5 Milliarden Dollar für 25 Prozent. 2016 übernahm HNA den US-IT-Großhändler Ingram Micro. Kostenpunkt: sechs Milliarden Dollar. Seit einigen Monaten ist HNA auch Großaktionär bei der Deutschen Bank. Mit jedem Deal kommt immer wieder und immer lauter die Frage auf, wer wirklich hinter HNA steckt. Wem gehört dieses nimmersatte Unternehmen?

Eine Frage, die man sich auch in Zürich stellte. Ende September forderte die Schweizer Übernahmekommission HNA auf, einige Widersprüche zu erklären. Der Behörde war aufgefallen, dass sich die Besitzverhältnisse ungewöhnlich schnell änderten. Als HNA im Frühjahr 2016 sein Angebot für die Gategroup abgab, hielt laut Angebotsprospekt eine Stiftung in China 22,75 Prozent der Anteile. 29,75 Prozent waren angeblich im Besitz zweier Männer: Bharat Bhisé, ein amerikanischer Staatsbürger, und Guan Jun, ein Chinese. Die restlichen 47,5 Prozent sollen den Mitarbeitern des Unternehmens gehörten haben, wobei keiner der Angestellten mehr als drei Prozent der Anteile hielt.

Anteile gehen an US-Stiftung, die bald Philipp Rösler leiten soll

In diesem Sommer dann alles anders: Inzwischen hält HNA-Gründer Chen Feng 14,98 Prozent der Anteile, genauso wie Wang Jian, ein Kompagnon der ersten Stunde. Der ominöse Großaktionär Guan Jun konnte sogar kurzzeitig aufstocken. 29,5 Prozent hielt er alleine - bis vor wenigen Wochen. Dann wurden seine Aktien einer Stiftung in den USA überschrieben. Leiten soll die künftig Ex-Wirtschaftsminister Philipp Rösler.

Nun liegt das Urteil der Schweizer Behörde vor, und es ist deutlich: Die erforderlichen Angaben seien "unwahr bzw. unvollständig", stellt die Übernahmekommission fest. Der Amerikaner Bharat Bhisé, der Chinese Guan Jun seien nicht die rechtmäßigen Eigentümer gewesen. Strohmänner. Auch das Konstrukt mit den Mitarbeitern, die angeblich 47,5 Prozent der Anteile hielten, sei nicht korrekt gewesen, rügen die Schweizer Aufseher. Stattdessen hielten sechs Manager mutmaßlich mehr als 75 Prozent der Anteile. Ein erheblicher Einfluss auf das Unternehmen. Die Konsequenz: 50 000 Franken Verfahrenskosten und eine Prüfung, ob die Mindestpreisvorschriften eingehalten worden sind. Auf den Verkauf der Gategroup wird diese Verfügung wohl keinen Einfluss haben.

Schriftlich teilt das Unternehmen dazu mit: "HNA nimmt die Feststellungen der Schweizerischen Übernahmekommission zur Kenntnis." Die Verfügung befasse sich mit "einem sehr spezifischen Ereignis im Mai 2016 in der Schweiz, welches naturgemäß in keiner anderen Rechtsordnung untersucht wird." Wirklich?

Die Aufseher interessieren sich für die Herkunft des Geldes

Was heißt die ganze Sache zum Beispiel für die Deutsche Bank, bei der HNA im Frühjahr mit 9,9 Prozent einstieg? Haben die Chinesen womöglich auch hier falsche Angaben gemacht? Formal betrachtet sind Aktionäre nach deutschem Recht ab einem Anteil von drei Prozent zwar verpflichtet, der Finanzaufsicht zu melden, wer in letzter Konsequenz das Sagen hat, wer also die Verantwortung trägt für die Ausübung der Stimmrechte. Melden musste HNA demnach eine längere Kette der Konzernstruktur. Allerdings war HNA wohl nicht verpflichtet anzugeben, dass in Wirklichkeit bloß eine Handvoll Männer die enorme Mehrheit der Anteile hielten, jedenfalls solange sie keinen Konsortialvertrag abgeschlossen haben. In der Schweiz ist das anders. Dort galten die Herren automatisch als Konsortium.

Das ist das formale Argument. Die Bankenaufseher der Europäischen Zentralbank (EZB) prüfen jedoch seit dem Sommer, ob sie HNA nicht mittels eines sogenannten Inhaberkontrollverfahrens durchleuchten sollen - normalerweise erfolgt eine solche Untersuchung erst ab zehn Prozent. Die Aufseher würden dabei überprüfen, woher das Geld für den Anteilskauf stammt und ob das Unternehmen zuverlässig ist. Die Schweizer Verfügung könnte ein Katalysator für ein EZB-Verfahren sein. Und dann wären die Maßnahmen deutlich schärfer.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3766233
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 27.11.2017/leja
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.