Interview:Wie die Schweiz den Beamten abschaffte

Sollen Beamte weniger Weihnachtsgeld erhalten? In Deutschland quält man sich mit Fragen, die in der Schweiz längst entschieden sind: Dort gibt es kaum noch Beamte. Doch wie konnte es dazu kommen?

In einer Volksabstimmung entschieden im Jahr 2000 die Schweizer, dass der Beamtenstatus in der Schweiz auf Bundesebene weitgehend abgeschafft wird. Auch auf regionaler Ebene hat sich bislang rund die Hälfte der Kantone für einen solchen Schritt ausgesprochen. Ausgenommen sind nur wenige Personengruppen in hoheitlichen Funktionen, etwa Richter, Finanzbeamte und auch die Polizei.

Interview: Doris Schüepp

Doris Schüepp

Der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste - die für die Beamten zuständige Gewerkschaft - lancierte seinerzeit beim Bundespersonal ein Referendum gegen die Abschaffung, verlor es aber in der Volksabstimmung. Die Generalsekretärin des Verbandes, Doris Schüepp, erläutert im Interview mit sueddeutsche.de, warum die Regierung die Beamten abschaffen wollte und was sich dadurch geändert hat.

sueddeutsche.de: Wie lebt es sich in einem Land, was mittlerweile fast ohne Beamte auskommt? Schüepp: So groß ist der Unterschied nicht. In der Schweiz war der Beamtenstatus schon immer etwas anders als in Deutschland. Hier werden Beamte - ein paar gibt es ja noch - in der Regel für vier Jahre gewählt, meistens von einer Behörde. Der Hauptunterschied zu den öffentlich Angestellten besteht also in der längeren Kündigungsfrist von vier Jahren. Die der Angestellten beträgt lediglich drei Monate. Und in die erste Säule unserer Rentenversicherung, AHV genannt, zahlten schon immer alle Beschäftigten ein. Auch die Beamten.

sueddeutsche.de: Gibt es denn noch einen Unterschied zwischen einer Anstellung im privaten und im öffentlichen Bereich? Schüepp: Noch immer ist eine öffentlich-rechtliche Anstellung mit einem deutlich besseren Kündigungsschutz verbunden. Dabei geht es nicht um die Kündigungsfrist - die unterscheidet sich nicht von einer Anstellung in der Privatwirtschaft - sondern um das Kündigungsprozedere. Kündigungen müssen mündlich und schriftlich angedroht werden und es gibt ein Anhörungsrecht. Es reicht also nicht - wie es häufig in der Privatwirtschaft passiert - lediglich anzugeben, dass das Vertrauensverhältnis gestört war.

sueddeutsche.de: Was war denn das Argument für die Abschaffung? Schüepp: Die Verkürzung des Kündigungsschutzes natürlich. Wenn gespart werden muss, will man das Personal schneller loswerden können.

sueddeutsche.de: Gab es denn im Gegenzug Zugeständnisse seitens der Arbeitgeber, etwa eine höhere Bezahlung? Schüepp: An der Bezahlung hatte sich seinerzeit nichts geändert. Im Gegenteil. Sie ist durch die Sparmaßnahmen in der vergangenen Jahren eher gesunken. Das hat aber nichts mit der Veränderung des Status zu tun.

sueddeutsche.de: Andererseits sollte doch auch mehr Personal von der Privatwirtschaft in die Verwaltung gelockt werden. Wie geht das, wenn nicht mehr gezahlt wird? Schüepp: Gut, in den Führungsetagen wird mittlerweile schon mehr gezahlt, auch wenn wir als Gewerkschaft das nicht gerne sehen. Denn das bedeutet, dass sich die Lohnschere zwischen den unteren und höheren Gehaltsgruppen weiter öffnet.

sueddeutsche.de: Gibt es denn Untersuchungen, ob der Bund durch die Abschaffung des Beamtenstatus Geld gespart hat? Schüepp: Da gibt es keine Analysen, zumindest keine seriösen. Doch ich würde behaupten, dass es da keine nennenswerten Unterschiede gibt. Zwar ließe sich argumentieren, dass der Personalabbau mittlerweile leichter möglich ist und somit Geld gespart wird. Andererseits konnten wir bislang überall dort, wo Personal abgebaut wurde, gute Sozialpläne durchsetzen. Es ist nach wie vor nicht billig, Leute zu entlassen.

sueddeutsche.de: Ging ein Aufschrei durch das Land, als man beschloss, auf den Beamten zu verzichten? Schüepp: Der Aufschrei hielt sich in Grenzen, zumindest in der Deutschschweiz. In der frankreich-orientierten Westschweiz allerdings war der Widerstand größer, denn dort hat der Beamte noch einen anderen Stellenwert. Doch selbst bei unseren Gewerkschaftsmitgliedern fanden viele, dass das Beamtentum ein alter Zopf sei. Zumal ja häufig nicht erklärbar war, warum die einen Beamte und die anderen nur Angestellte im öffentlichen Dienst waren. Wichtig war vielen aber, dass sie zumindest den Status als öffentlich-rechtlich Bedienstete behielten.

sueddeutsche.de: In welchen Bereichen ist es denn sinnvoll, Personal im Beamtenstatus zu halten? Schüepp: Überall dort, wo Korruption vermieden und Leute geschützt werden sollen. Ein Polizist muss den Sohn eines Richters anzeigen können, ohne befürchten zu müssen, anschließend entlassen zu werden.

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