Interview mit Sozialrichter Jürgen Borchert:"Keine Willkür mehr, keine Heimlichtuerei"

Der Bund kann künftig nicht mehr im Hinterzimmer festlegen, mit wie viel Geld die Deutschen zurechtkommen müssen. Ein Interview mit Sozialrichter Jürgen Borchert, der die Hartz-IV-Klage vor dem Verfassungsgericht mitinitiierte.

Hans von der Hagen

Sozialrichter Jürgen Borchert, 60, ist einer der Initianten des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgerichts zur Hartz-IV-Gesetzgebung: Er sitzt dem 6. Senat des hessischen Landessozialgerichts vor, der in Karlsruhe eine der drei Vorlagen eingereicht hatte, in denen die Hartz-IV-Gesetzgebung moniert wird.

Hartz IV, Foto: dpa, AP / Grafik: sueddeutsche.de

Jürgen Borchert: Die Situation der Familien wird sich verbessern.

(Foto: Hartz IV, Foto: dpa, AP / Grafik: sueddeutsche.de)

Er hatte schon früher Verfassungsbeschwerden angestoßen. Die eine führte 1992 zum "Trümmerfrauenurteil", die andere 2001 zum "Pflegeurteil". Seit Jahren berät er Politiker, Verbände und Gewerkschaften und verfasste 2002 für die hessische Landesregierung den "Wiesbadener Entwurf" - ein Diskussionspapier über neue Wege in der Familienpolitik.

sueddeutsche.de: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Hartz IV in der bisherigen Form keinen Bestand hat. Bekommt Deutschland ein neues Grundrecht?

Jürgen Borchert: Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum durch die Einbeziehung des Sozialstaatsgebots und damit die Bezugnahme auf die gesellschaftlichen Verhältnisse präzisiert. Er verlangt vom Gesetzgeber in Zukunft für die Bestimmung des Existenzminimums ein transparentes Verfahren und ein realtitätsgerechtes Ergebnis. Dafür hat dann der Bundestag selbst geradezustehen. Das ist neu.

sueddeutsche.de: Inwieweit hat Deutschland bei Hartz IV dem Sozialstaatsgedanken nicht genügend Rechung getragen?

Borchert: Der entscheidende Fehler lag weniger beim Sozialstaatsprinzip als vielmehr bei den Schätzungen in das Blaue hinein. Bei der Berechung der Regelsätze nach dem sogenannte Statistikmodell wich man ohne stichhaltige Begründung von gefundenen Ergebnissen ab.

sueddeutsche.de: Wie wird künftig festgelegt, was ein menschenwürdiges Existenzminimum ist?

Borchert: Keine Willkür mehr, keine Heimlichtuerei und ein parlamentarisches Verfahren - das sind die großen Fortschritte. Wenn der Gesetzgeber sich für eine Methode entscheidet, dann muss er sie konsequent durchhalten. Wenn er von ihr abweicht, muss er es in allen Einzelheiten begründen.

sueddeutsche.de: Der Bundestag ist auch für alle späteren Anpassungen verantwortlich?

Borchert: Das Gericht hat dem Gesetzgeber unmissverständlich die Pflicht aufgegeben, die Frage der realitätsgerechten Bedarfe fortlaufend zu prüfen. Ausdrücklich wurde hier die Erhöhung der Verbrauchssteuern erwähnt. In dem Fall muss der Gesetzgeber umgehend Existenzminima prüfen und gegebenenfalls korrigieren. Die bisherige Kopplung der Hartz-IV-Sätze an die Rentenentwicklung ist für verfassungswidrig erklärt worden.

sueddeutsche.de: Lässt sich absehen, wie sich die Hartz-IV-Sätze nach der Neuberechnung verändern werden?

Borchert: Nein. Wichtig ist nur, dass ausdrücklich für seltene Ausnahmefälle, die in den Durchschnittsbeträgen nicht berücksichtigt werden, ein Recht von Einzelfallregelungen geschaffen werden muss.

sueddeutsche.de: Das Existenzminimum wird auch in die Steuertabellen eingerechnet. Müssen die Deutschen nach einer möglichen Erhöhung der Hartz-IV-Sätze weniger Steuern zahlen?

Borchert: Bisher war es so, dass die Armutsgrenze im Steuerrecht annähernd aus den Hartz-IV-Sätzen abgeleitet wurden. Ob das in Zukunft so bleibt, lässt sich nach dieser Entscheidung kaum vorhersagen. Dem Gesetzgeber wurde bei der Regelung von Existenzminima in anderen Rechtsbereichen jedenfalls Gestaltungsfreiheit zugebilligt.

Wie die SPD nun den Hartz-IV-Geruch loswerden kann

sueddeutsche.de: Wird sich die finanzielle Situation der Familien mit diesem Urteil nachhaltig verbessern?

Jürgen Borchert, AP

Jürgen Borchert

(Foto: Foto: AP)

Borchert: Sie wird sich verbessern. Ob das finanziell passiert, oder aber in Form von Dienst- oder Sachleistungen, wird man sehen. Das Urteil unterstreicht auch hier die Gestaltungssfreiheit des Gesetzgebers.

sueddeutsche.de: Hat das Urteil auch Konsequenzen für die Reform der Verwaltung von Hartz IV?

Borchert: Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit für eine Änderung des Grundgesetzes finden wird, die allein die Neuregelung für Jobcenter enthält. Viel näher liegt für mich die Annahme, dass die SPD jetzt ihre Chance sieht, den Hartz-IV-Geruch loszuwerden. Die Tatsache, dass nach den Jobcentern nun auch das zweite Kernstück der Hartz-IV-Reform - die Bemessung der Regelsätze - für verfassungswidrig erklärt und für beide fällige Reformen dieselbe Frist zur Korrektur gesetzt wurde, macht es ja fast schon zwingend, ein an Haupt und Gliedern neues Gesamtwerk auf die Beine zu stellen. Auf rund 35 Seiten kann man nun nachlesen, worauf es inhaltlich ankommt.

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