Süddeutsche Zeitung

Interview:"Auch Mieter sind steuerlich privilegiert"

Steffen Haase ist Vizepräsident des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter. Er sagt, was bei der steuerlichen Geltendmachung zu beachten ist.

Interview von A. Nasemann

SZ: Wie machen Wohnungseigentümer haushaltsnahe Dienstleistungen oder handwerkliche Leistungen steuerlich geltend?

Haase: Für das Finanzamt brauchen sie dafür eine separate Bescheinigung. Die bezahlten Leistungen können auch vom Verwalter in der Jahresabrechnung separat aufgeführt werden.

SZ: Was ist absetzbar?

Haase: Wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft zum Beispiel einen hauptberuflichen Hausmeister angestellt hat, können dessen Lohnkosten die Steuer mindern. Dies gilt auch für die Kosten eines Reinigungs- oder Hausmeisterdiensts oder einen Service für Gartenpflege, Winterdienst und so weiter. Auch sind sämtliche Handwerkerrechnungen absetzbar, allerdings nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschineneinsatzkosten. Der Verwalter muss jede Position nach dem gültigen Verteilerschlüssel auf die einzelnen Wohnungseigentümer umlegen.

SZ: Können Mieter ebenfalls solche Kosten absetzen?

Haase: Ja, Mieter sind ebenfalls steuerlich privilegiert, sofern sie im Mietvertrag diese Betriebskosten zahlen. Instandhaltungskosten sind aber nicht auf den Mieter umlegbar und deshalb auch nicht für diesen abzugsfähig.

SZ: Welche Pflichten hat dabei der Vermieter?

Haase: Der Wohnungseigentümer muss aus der Bescheinigung des Verwalters die Positionen, die nicht auf den Mieter umlegbar sind, streichen. Er muss die Bescheinigung dem Mieter auf dessen Anfrage zuleiten.

SZ: Und welche Pflichten haben die Verwalter?

Haase: Nach neuer Rechtsprechung ist der Verwalter nicht verpflichtet, die Bescheinigung fürs Finanzamt beziehungsweise den Ausweis in der Jahresabrechnung kostenfrei zu erstellen. Dies ist immer eine Zusatzleistung, für die er auch ein Honorar verlangen kann, und zwar bis zu 25 Euro pro Einheit und Jahr. In den meisten Anlagen wird eine solche Bescheinigung erstellt, weil die Eigentümer danach fragen. Die Frage ist nur, zu welchen Konditionen.

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Quelle:
SZ vom 18. 03. 2009/als
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