Insolvenz22 000 Firmenpleiten in diesem Jahr erwartet

Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen bislang auf den Bereich Verkehr und Lagerei.
Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen bislang auf den Bereich Verkehr und Lagerei. Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland ist zuletzt deutlich gestiegen. Allein im September hat es nach Angaben des Statistischen Bundesamts einen Anstieg um 10,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat gegeben.

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Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist zuletzt deutlich gestiegen. Bei den beantragten Regelinsolvenzen habe es im September einen Anstieg um 10,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gegeben, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mit. Diese vorläufigen Angaben basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte. Sie weisen laut Destatis noch nicht die Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den sogenannten experimentellen Daten.

Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt laut Destatis in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Für Juli meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 2197 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 13,4 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Die Forderungen der Gläubiger aus den im Juli gemeldeten Unternehmenspleiten bezifferten die Amtsgerichte auf rund 3,7 Milliarden Euro. Im Juli 2024 hatten die Forderungen bei rund 3,2 Milliarden Euro gelegen.

Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Juli 2025 in Deutschland insgesamt 6,3 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Pleiten je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Bereich Verkehr und Lagerei mit 12,7 Fällen. Danach folgten das Gastgewerbe sowie die Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen – zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen – mit jeweils 9,9 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen. „Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten“, teilte Destatis weiter mit.

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