Die große Koalition aus Union und SPD hat sich darauf verständigt, die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen im Falle einer Überschuldung auch im Januar auszusetzen. Viele Unternehmen gerieten aufgrund der Corona-Beschränkungen unverschuldet in wirtschaftliche Schieflage und benötigten staatliche Unterstützung, sagte der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jan-Marco Luczak, der Deutschen Presse-Agentur. "Um unsere Rettungsbemühungen nicht zu konterkarieren, setzen wir die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages daher noch einmal für den Januar aus." Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, sagte dem Handelsblatt, damit solle verhindert werden, dass betroffene Firmen Insolvenz beantragen müssten, nur weil die staatlichen November- und Dezemberhilfen noch nicht ausbezahlt worden seien. Das hatte auch der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) in Bremen angekündigt. Eigentlich sollte die Sonderregelung zum 31. Dezember auslaufen.