Süddeutsche Zeitung

Insolvenz:Flexstrom-Gläubiger brauchen Geduld

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Das Unternehmen wurde 2013 insolvent. Gemessen an den Gläubigerzahlen ist es eine der größten Pleiten der deutschen Geschichte.

Die ehemaligen Kunden des insolventen Stromanbieters Flexstrom werden weiter auf ihr Geld warten müssen. Die Gläubiger könnten frühestens Ende 2018 mit einer Auszahlung rechnen, sagte die Berliner Rechtsanwältin Astrid Düring, die den Fall an der Seite von Insolvenzverwalter Christoph Schulte-Kaubrügger betreut. "Derzeit steht noch kein Betrag zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung." Zwei Jahre nach der Pleite sei noch immer nicht klar, wie viel von ihrem Geld die Ex-Kunden überhaupt wiedersehen werden.

835 000 Gläubiger gibt es in dem Fall, rund 594 000 davon haben bislang Forderungen angemeldet. Insgesamt gehe es um eine Summe von rund 569 Millionen Euro, sagte Düring. Gemessen an der Gläubigerzahl ist es das größte Insolvenzverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. Bei den Gläubigern handelt es sich vor allem um Strom- und Gaskunden, die vorab oft dreistellige Euro-Beträge an Flexstrom oder eine der Töchter Optimalgrün, Löwenzahn Energie und Flexgas überwiesen hatten. Einen Teilbetrag will der Insolvenzverwalter zurückholen - und dafür auch Haftungs- und Anfechtungsansprüche gegen die Geschäftsleitung geltend machen. Eine mögliche Quote hänge maßgeblich von Verhandlungen und eventuellen Rechtsstreits ab, erklärte Düring. Das brauche Zeit.

Flexstrom war mit einem umstrittenen Geschäftsmodell groß geworden. Der Anbieter hatte Kunden mit Stromtarifen gelockt, die die Kosten erst im zweiten oder dritten Jahr nach Vertragsschluss deckten. Kunden bekamen die günstigsten Tarife, wenn sie lange im Voraus zahlten, häufig für ein Jahr. Viele kündigten nach einem Jahr, so dass die Rechnung nicht aufging.

Eigentlich hätten sich betroffene Gläubiger bis zum Jahresende 2013 beim Insolvenzverwalter melden sollen. Doch auch jetzt können noch Ansprüche erhoben werden. Die Kosten der Prüfung müssen die Antragsteller dann aber selbst tragen. Und ob Gläubiger ihr Geld erhalten, ist immer noch fraglich. Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen sind die einfachen Kunden mit ihren Ansprüchen bei vielen Insolvenzverfahren das letzte Glied in der Kette. Oft erhalten sie nur einen kleinen Teil des Gelds zurück.

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SZ vom 04.05.2015 / dpa
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