Süddeutsche Zeitung

Initiative:Justizminister wollen Whistleblower schützen

Wer kriminelle Machenschaften seiner Firma aufdeckt, muss mit einer Haftstrafe rechnen. Das soll sich ändern.

Von Bastian Brinkmann

In vier Wochen muss Antoine Deltour wieder vor Gericht. Er war früher bei der Beratungsfirma PwC, fand den Job aber langweilig und kündigte. An seinem letzten Arbeitstag stieß er auf Dokumente, die weltweit für Schlagzeilen sorgen sollten. Antoine Deltour ist der Whistleblower hinter den Luxemburg-Leaks. Die Unterlagen belegen, wie deutsche und internationale Konzerne Steuern in Milliardenhöhe vermeiden. Und zwar mit Hilfe der Luxemburger Finanzbehörde, die abenteuerlich Steuerkonstruktionen mit ihrem Stempel legitimierte. Deltour wurde im Sommer in Luxemburg wegen Geheimnisverrats zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Am 12. Dezember beginnt das Berufungsverfahren.

Was würde in Deutschland mit einem Whistleblower wie Deltour passieren? Diese Frage treibt die Justizminister der Bundesländer um. Sie fordern nun die Bundesregierung auf, Whistleblower in Deutschland zu schützen. Das steht im Beschlussvorschlag der Justizministerkonferenz, die am Donnerstag stattfindet. Die Länderminister pochen auf "ein angemessenes Schutzniveau" auf nationaler Ebene. Und auch auf EU-Ebene soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen. Besonders wichtig sei ein rechtlicher Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung. Als Anlass nennen die Minister die Lux-Leaks-Affäre und die Urteile gegen Antoine Deltour und den zweiten Luxemburger Whistleblower, Raphaël Halet. Er wurde zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt, er möchte wie Deltour in zweiter Instanz einen Freispruch im Großherzogtum erreichen.

Lux-Leaks habe erneut gezeigt, wie wichtig Whistleblower sind, so die Landesjustizminister. "Gravierende gesellschaftliche Missstände können oftmals nur behoben werden, wenn auch Informationen über den Kreis der unmittelbar Beteiligten hinaus bekannt gemacht werden, die nach geltendem Recht grundsätzlich gegen Veröffentlichung geschützt sind", heißt es im Beschlussvorschlag. In Deutschland stünde dem beispielsweise der § 17 im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb entgegen. Er besagt, dass der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.

In anderen Ländern geht der Schutz für Whistleblower bisweilen noch weiter. Er umfasst auch eine finanzielle Belohnung, etwa in den USA. Bradley Birkenfeld beispielsweise, hatte für die Schweizer Bank UBS gearbeitet und den US-Steuerbehörden Unterlagen überreicht, die zeigen, wie die Bankmitarbeiter US-Bürgern bei Steuerhinterziehung helfen. Er bekam mehr als 100 Millionen Dollar von der Regierung. Birkenfeld hat auch vorgeschlagen, wie er Whistleblower schützen würde: "Wer nachweislich Unrecht aufdeckt, sollte mindestens zehn Jahre lang sein Gehalt weiterbezahlt bekommen - und zwar von seinem alten Arbeitgeber", sagte er dem SZ-Magazin.

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Quelle:
SZ vom 15.11.2016
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