Süddeutsche Zeitung

In der Euro-Krise:EuGH bestätigt ein griechisches Sparpaket

Eine der vielen Sparmaßnahmen in Griechenland während der Euro-Krise hat der Europäische Gerichtshof nun zehn Jahre später bestätigt. EU-Regeln gegen Altersdiskriminierung im Beruf stünden der Sparmaßnahme zulasten älterer Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst nicht entgegen, entschieden die EU-Richter (C-511/19). Griechenland hatte während der Wirtschaftskrise 2011 damit begonnen, ältere Beschäftigte nahe der Rente aus dem öffentlichen Dienst in eine sogenannte Arbeitskräftereserve zu versetzen. Voraussetzung waren ein Mindestalter von 58 Jahren sowie 35 Rentenbeitragsjahre. Folge war eine drastische Kürzung beim Lohn und bei der sonst üblichen Entlassungsentschädigung. Ein Kläger sah dies als Verstoß gegen das Verbot einer Diskriminierung wegen des Alters. Er forderte entgangene Entgelte von gut 50 000 Euro sowie eine Entlassungsentschädigung von gut 32 000 Euro. Der EuGH erkannte in seinem Urteil an, dass mit der griechischen Regelung eine unmittelbar auf dem Kriterium des Alters beruhende Ungleichbehandlung verbunden sei. Dies könne jedoch nach EU-Recht zulässig sein, sofern rechtmäßige Ziele der Arbeits- und Sozialpolitik verfolgt sowie angemessene und erforderliche Mittel angewendet würden. Die Arbeitskräftereserve entspreche rechtmäßigen beschäftigungspolitischen Zielen. Dazu zählt der Gerichtshof ein hohes Beschäftigungsniveau, aber auch eine ausgewogene Altersstruktur zwischen jüngeren und älteren Beamten.

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SZ vom 16.04.2021 / dpa
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