Arbeitsrecht:Wann Arbeitgeber Auskunft über den Impfstatus verlangen dürfen

Wo besonders gefährdete Personen betreut werden oder viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, sollen Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen dürfen. Es gibt aber Einschränkungen.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Die Fraktionen von Union und SPD haben sich am Donnerstag mit der Bundesregierung darauf geeinigt, dass Arbeitgeber ein Auskunftsrecht zum Impf- oder Genesenenstatus ihrer Mitarbeiter bekommen sollen - allerdings nur in ausgewählten, besonders gefährdeten Bereichen wie etwa Pflegeheimen. Das geht aus dem Änderungsentwurf für das Infektionsschutzgesetz hervor, den der Bundestag am Dienstag beschließen soll. Die entsprechende Formulierungshilfe für den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen lag der Süddeutschen Zeitung vor.

In dem Entwurf heißt es, dass Arbeitgeber künftig "personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus" in Bezug auf Covid-19 verarbeiten dürften, "um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden". Diese Lockerung des Gesundheitsdatenschutzes ist auf Einrichtungen und Unternehmen beschränkt, in denen durch Corona besonders gefährdete Personen betreut werden oder schlicht viele Menschen auf engem Raum zusammen kommen: Pflege-und Seniorenheime, Behinderteneinrichtungen, Unterkünfte für Obdachlose und Asylbewerber, Massenunterkünfte, wie es sie etwa für Saisonarbeitskräfte gibt, Pflegedienste, Gefängnisse - und Schulen sowie Kindertagesstätten, Heime und Ferienlager. In Krankenhäusern, in der ambulanten Pflege und in Arztpraxen ist die Impfabfrage schon jetzt möglich.

Voraussetzung für die Impfabfrage ist zudem, dass der Bundestag die epidemische Notlage festgestellt hat - und dass die Abfrage an sich "zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019" erforderlich ist.

Die Arbeitgeber hatten für die Dauer der Pandemie ein generelles Recht eingefordert, den Impfstatus erfragen zu dürfen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) machte am Freitag deutlich, dass auch er sich mehr gewünscht hätte. "Zum Beispiel für die Arbeit im Großraumbüro und für die Organisation der Arbeit macht es schon Sinn, wenn der Arbeitgeber weiß, wie jeweils der Impfstatus ist", sagte er im Deutschlandfunk. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zeigte sich ebenfalls überzeugt, "dass weitere Schritte notwendig und erforderlich sind". Gebremst hatten dagegen die Sozialdemokraten. Am Freitag nannte die SPD-Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar den Kompromiss zwar "richtig", betonte aber, dass Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht hätten, Auskünfte über gesundheitliche Aspekte zu verweigern.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: