Man hat sich ja in eineinhalb Jahren Pandemie an manches gewöhnt, auch daran, dass sich die Sinnhaftigkeit der ein oder anderen Regel nicht sofort erschließt. Zum Beispiel durfte man eine Zeit lang das Haus spät abends mit dem Hund verlassen, nicht aber mit dem Ehemann. Oder: Die Familie konnte zwar die Oma besuchen, aber nicht gleichzeitig den Opa, weil der eine zweite haushaltsfremde Person gewesen wäre. Auch der epidemiologische Nutzen abgesperrter Tischtennisplatten im Park lag nicht zwingend auf der Hand.
Weil es einen Lockdown und Kontaktbeschränkungen (zumindest für Geimpfte) aber laut Regierung nicht mehr geben soll, könnte es nun ja vorbei sein mit derartigen Skurrilitäten. Ist es aber nicht.
An diesem Mittwoch soll das Kabinett die jüngste Novelle der Corona-Arbeitsschutzverordnung aus dem Hause von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) absegnen. Darin finden Arbeitgeber die für sie hoffnungsvolle Regelung, dass sie ihre Hygienemaßnahmen anpassen dürfen an den Impf- oder Genesenenstatus ihrer Mitarbeiter. Wenn sie weiterlesen, dürften sie allerdings ins Grübeln kommen. Denn in der Begründung zu dem Verordnungsentwurf heißt es, dass sich ein "Auskunftsrecht des Arbeitgebers über den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten" nicht aus dieser Bestimmung ergebe.
Besprechungen im größeren Kreis, mehr Kontakte, größere Teams, weniger strenge Abstandsregeln: Vieles wäre nun also möglich in den Unternehmen, wenn die entsprechenden Mitarbeiter vollständig geimpft oder genesen sind. Nur: Während einerseits der Impfstatus Voraussetzung für all das ist, bleibt er andererseits das Geheimnis der Beschäftigten. Natürlich können sie ihrem Chef freiwillig die Impf-App vor die Nase halten, und viele werden das vermutlich auch tun. Aber kann das ernsthaft die Grundlage dafür sein, wie in der Pandemie die Arbeitsabläufe organisiert werden? Während gleichzeitig so gut wie niemand ein Problem damit hat, beim Lieblingsitaliener den Impfpass zu zücken, im Fitnessstudio oder beim Einlass ins Theater?
Das Beharren auf Datenschutzregeln ist bisweilen unverhältnismäßig
Es ist nichts Neues, dass der Datenschutz in Deutschland die Dinge hin und wieder verkompliziert. Nicht immer sind die Datenschutzregeln so schlimm wie ihr Ruf. Aber gerade in einer Krise, in der pragmatisches Handeln geradezu zwingend ist, um die Dinge am Laufen zu halten, erscheint das Beharren auf Datenbusiness as usual bisweilen unverhältnismäßig. Wer zum Beispiel erinnert sich nicht daran, wie Landesregierungen den Schulen im ersten Lockdown aus Datenschutzgründen Microsoft Teams für den Fernunterricht verboten - gleichzeitig aber nicht sagen konnten, was sie stattdessen nehmen sollten? Das Ergebnis war, dass Schulleiterinnen und Schulleiter die Wahl hatten, entweder fürs Erste gar keinen Fernunterricht zu machen - oder sich regelwidrig zu verhalten, mit allen drohenden Konsequenzen.
Klar, der Gesundheitsdatenschutz ist keine Kleinigkeit. Eine Arbeitswelt, in der die Personalabteilung das Recht hätte, die Krankenakte von Bewerbern einzusehen, mag man sich wahrlich nicht vorstellen. Ob jemand an Depressionen leidet, eine Krebserkrankung hinter sich hat oder mit Herzproblemen kämpft: Solche Informationen müssen Privatsache sein und bleiben. Das Recht aber, wenigstens für einige Monate den Covid-19-Impfstatus von Arbeitnehmern abfragen zu dürfen, ist nicht der erste Schritt hin zum gläsernen Arbeitnehmer. Die Corona-Pandemie ist ein Ausnahmezustand. Und es ist schlicht nicht möglich, alles wie immer zu machen, wenn nichts wie immer ist.
Geimpfte und Genesene sollen keinen Einschränkungen mehr unterliegen - dieses politische Versprechen steht seit Beginn der Impfkampagne im Raum. Und natürlich muss dieses Versprechen nicht nur im Privaten dringend vollständig eingelöst werden. Es muss auch für das Arbeits- und Wirtschaftsleben gelten. Wenn den Arbeitgebern vernünftigerweise wieder größere Freiheiten zugestanden werden, weil große Teile ihrer Belegschaft geimpft sind (teilweise sogar durch den eigenen Betriebsarzt), müssen sie selbstverständlich auch die Mittel in die Hand bekommen, diese Freiheiten in Anspruch zu nehmen. Alles andere wäre Scheinpolitik, aber kein Krisenmanagement.

