ImpfschädenKlägerin erreicht Etappensieg gegen Astra Zeneca

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Medizinisches Personal befüllt im Januar 2021 eine Spritze mit dem Corona-Impfstoff von Astra Zeneca.
Medizinisches Personal befüllt im Januar 2021 eine Spritze mit dem Corona-Impfstoff von Astra Zeneca. Owen Humphreys/PA Wire/dpa

Der Bundesgerichtshof hält einen Schadenersatzanspruch gegen Astra Zeneca für möglich und gewährt einer Klägerin einen umfassenden Auskunftsanspruch gegen das Unternehmen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es klang fast schon zurückhaltend, was Pia Aksoy an diesem Montag nach ihrem Karlsruher Sieg in die Mikrofone sagte. Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sei ein „Teilerfolg“, nunmehr sei die Waffengleichheit mit dem Pharmaunternehmen Astra Zeneca hergestellt, sagte die Zahnärztin, die seit einer Covid-Impfung auf dem rechten Ohr taub ist. Sie hoffe auf Transparenz und Gerechtigkeit. Ihr Anwalt Volker Loeschner wurde deutlicher. „Bahnbrechend“ sei das Urteil – ein „Riesensieg“.

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