Immobilienbewertung:Warnung vor Gratis-Angeboten

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Was nichts kostet, ist nichts wert, heißt es oft. Das gilt auch bei manchen Gutachten im Internet, meint Bernhard Bischoff, vereidigter Sachver­ständiger für Immobilien­bewertung, und warnt vor der Billigkonkurrenz.

Von Marianne Körber

"Jetzt den Verkaufspreis für Ihre Immobilie ermitteln. Kostenlos & unverbindlich". "Immobilienbewertung kostenlos". "Bewerten Sie kostenlos Ihre Immobilie". So oder so ähnlich wird derzeit im Netz geworben. Und so wird potenziellen Haus- und Wohnungsverkäufern suggeriert, dass sie sich die Ausgaben für ein Gutachten sparen können. Natürlich dürfte den meisten klar sein, dass auch in diesem Bereich der Internet-Welt wenig umsonst zu haben ist und umfassende, juristisch haltbare Bewertungen eben Geld kosten.

Der Sachverständigenverband BVS warnt trotzdem vor der Billigkonkurrenz. Oft werde hier der Eindruck vermittelt, dass fundiertes Wissen für ein korrektes Gutachten vorliege, basierend auf Marktberichten offizieller Institutionen und verifizierten Daten abgeschlossener Kaufverträge, heißt es in einer Verbandsmitteilung. Dem sei aber nicht so. Vor allem werde nicht der nach § 194 Baugesetzbuch vorgeschriebene Verkehrswert oder Marktwert ermittelt.

"In erster Linie geht es diesen Maklern bei den kostenlosen Bewertungen um den im Anschluss erhofften Auftrag des Vertriebs", schreibt Bernhard Bischoff, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung und Vizepräsident des BVS. Er verweist zudem auf die oftmals unklare Haftungsfrage. "Eine Immobilienbewertung ist in vielen Lebensbereichen gefragt: Ehescheidungsfragen, Erbschaften, Kauf oder Verkauf - das sind einige Beispiele, bei denen eine Bewertung Basis für eine (gerichtliche) Klärung ist", so Bischoff. "Ist die Bewertung falsch, kann das fatale Folgen haben. In vielen Fällen schließen solche Anbieter kostenfreier Bewertungen ihre Haftung aus. Das heißt - der Verbraucher steht alleine da."

Der Experte rät, keine wirtschaftlichen Entscheidungen auf der Grundlage unzureichender Informationen zu treffen. Außerdem solle man sich in jedem Falle nach der Ausbildung der Makler erkundigen und Qualitätsnachweise geben lassen, denn der Begriff Makler sei keine geschützte Berufsbezeichnung. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige würden dagegen auf besonders hohe Expertise geprüft. Zudem müssten sie wegen ihrer Bestellung weisungsfrei und objektiv handeln und seien zu Fort- und Weiterbildung verpflichtet.

Bischoffs Resümee in einem Satz: "Die alte Bauern-Weisheit ,Was nichts kostet, kann auch nichts' trifft hier hundertprozentig zu."

Der BVS hat aktuelle Checklisten veröffentlicht, mit denen Privatpersonen und Behörden ein vorliegendes Immobiliengutachten überprüfen können. Diese führen die wichtigsten Punkte auf, mit denen sich schnell klären lasse, ob ein Gutachten in Form und Inhalt korrekt sei - kostenlos.

© SZ vom 03.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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