ImmobilienWie viel Zeit bleibt Mietern bei Eigenbedarfskündigung?

Berlin (dpa/tmn) - Vermieter dürfen den Mietvertrag grundsätzlich wegen Eigenbedarfs kündigen. Voraussetzung dafür ist aber, sie benötigen die Wohnung für sich selbst oder für eine zum Hausstand gehörende Person, etwa einen Familienangehörigen oder eine Pflegekraft.

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Berlin (dpa/tmn) - Vermieter dürfen den Mietvertrag grundsätzlich wegen Eigenbedarfs kündigen. Voraussetzung dafür ist aber, sie benötigen die Wohnung für sich selbst oder für eine zum Hausstand gehörende Person, etwa einen Familienangehörigen oder eine Pflegekraft.

Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam. Dabei genüge es, wenn der Vermieter vernünftige, nachvollziehbare Gründe nennt.

In der Regel kann keiner ihm vorschreiben, wie viel Wohnraum er beanspruchen darf. Pauschale Richtwerte, wie groß eine Wohnung sein darf und ab wann ein überhöhter Wohnbedarf vorliegt, gibt es nicht. Gerichte müssen im Einzelfall stets die Interessen beider Seiten abwägen. Das stellte der Bundesgerichtshof in einem früheren Urteil klar (Az.: VIII ZR 166/14). Kündigt ein Vermieter wegen Eigenbedarfs, hat der Mieter aber mindestens drei Monate Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen und auszuziehen.

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