Immobilien:Wie hoch darf die Miete in der ersten eigenen Wohnung sein?

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Düsseldorf (dpa/tmn) - Mit dem Beginn des Wintersemesters ziehen viele Studierende in ihre erste eigene Wohnung. Was das neue Zuhause kostet, hängt von der Stadt, der Lage, dem Zustand und der Größe ab, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Eine Faustregel: Die Miete sollte nicht mehr als ein Drittel des verfügbaren Budgets ausmachen.

Der örtliche Mietspiegel zeigt, ob die Miete ortsüblich ist. Allerdings gibt es noch nicht in jeder Stadt einen solchen Mietspiegel. Künftig müssen aber Städte und Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern einen Mietspiegel erstellen.

Vorsicht vor zusätzlichen Kostentreibern: Ein Aufzug, eine Tiefgarage oder ein Nachtspeicherofen führen zu höheren Nebenkosten. Zudem ist die Kaution einzukalkulieren. Hierfür werden noch mal maximal drei Monats-Kaltmieten fällig.

Den Mietvertrag können junge Studenten mit dem 18. Lebensjahr selbst unterschreiben. Viele Vermieter verlangen aber zusätzlich eine Elternbürgschaft.

© dpa-infocom, dpa:210922-99-315160/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: