Immobilien:Wer bestellt, der zahlt

Ist der Verkäufer dazu verpflichtet, die Maklerkosten zu übernehmen, schrumpfen die Provisionen, das zeigt ein Vergleich. Demnach würden die Käufer von Wohn-Immobilien durch das Bestellerprinzip entlastet.

Von Thomas Öchsner

Viele Menschen können ein Leben lang von der eigenen Immobilie nur träumen. Zu teuer sind Wohnungen in vielen Städten und Häuser in deren Umland, zu hoch sind die Nebenkosten beim Immobilienkauf. Zu wenig können Gering- und Durchschnittsverdiener von ihrem Einkommen zurücklegen, um genug eigenes Kapital für den Kauf einer Wohnung oder den Bau eines Hauses zu haben.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will nun die Käufer entlasten. Wer einen Makler beauftragt, soll künftig auch beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien dessen Provision (Courtage) bezahlen. Die Union im Bundestag und die Immobilienverbände wenden gegen das Bestellerprinzip ein: Verkäufer werden die Provision einfach auf den Verkaufspreis aufschlagen, die Käufer würden wieder zahlen.

Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) kommt zu einem anderen Ergebnis. IW-Experte Michael Voigtländer hat die Nebenerwerbskosten in 14 Ländern verglichen und analysiert, welche Folgen das Bestellerprinzip hat. Er sagt: "International zeigt sich, dass in Ländern, in denen die Zahllast beim Verkäufer liegt, die Courtage deutlich geringer ausfällt als in Deutschland." Diese liege vor allem daran, "dass der Verkäufer wesentlich besser über die Provisionshöhe verhandeln kann als der Käufer, da er die Möglichkeit hat, verschiedene Angebote einzuholen".

Facade Artists To Perhaps Break Guiness Record

Glücklich zu Hause - in diesem Fall aber ist es nur eine bemalte Hausfassade in Berlin.

(Foto: Sean Gallup/Getty)

Hierzulande kommt beim Kauf einer Immobilie viel zusammen: Die Grunderwerbsteuer liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Die Maklercourtage beläuft sich auf üblicherweise sechs Prozent plus 19 Prozent Mehrwertsteuer, die formal meist zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird. In einigen Ländern wie Berlin tragen die Provision oft die Käufer allein, dort ist der Anteil der Maklerprovision an den gesamten Nebenerwerbskosten besonders hoch (Grafik). Und auch der Notar und die Eintragung ins Grundbuch kosten Geld, so dass die Nebenkosten schnell mehrere zehntausend Euro betragen können. Diese Nebenkosten finanziert die Bank in der Regel aber nicht.

In anderen Ländern sind für den Makler oft nur zwei Prozent des Verkaufspreises fällig

In vielen anderen Ländern sind jedoch gerade die Kosten für den Makler deutlich niedriger (Grafik), wie etwa in den Niederlanden. Dort zahlt der Verkäufer die Provision, die dann oft nur bei zwei Prozent des Kaufpreises liegt. Die geringe Höhe führt IW-Experte Voigtländer auf den intensiven Wettbewerb zurück. "Die Verkäufer können den Makler wählen, der das für sie beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet."

Würde man das Prinzip "Wer bestellt, der zahlt" in Deutschland einführen, hätte dies verschiedene Folgen: In Märkten mit vielen Maklern, hohen Verkaufspreisen und großer Liquidität sei davon auszugehen, dass die Makler "am ehesten die Provision reduzieren". In Regionen mit geringeren Preisen, in denen sich Immobilien nicht so leicht verkaufen lassen und womöglich schon weniger Makler aktiv sind, "werden die Provisionen dagegen weniger nachgeben", heißt es in der IW-Analyse.

Für die Käufer ergibt sich demnach auf jeden Fall ein Vorteil, selbst wenn es den Verkäufern gelänge, einen Teil der dann geringeren Provision auf den Kaufpreis aufzuschlagen. Unterm Strich bliebe den Käufern mehr Eigenkapital, was ihnen helfe könne, die eigenen vier Wände günstiger zu finanzieren. Für Voigtländer ist klar: Das Bestellerprinzip würde "den politisch gewünschten Effekt einer Entlastung der Käufer erreichen".

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: