Immobilien:Wer bei Grillunfällen mit flüssigem Grillanzünder haftet

Dessau-Roßlau (dpa/tmn) - Flüssigen Grillanzünder auf glühende Kohlen zu sprühen, kann gefährlich sein. Denn dadurch kann es zu Stichflammen kommen.

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Dessau-Roßlau (dpa/tmn) - Flüssigen Grillanzünder auf glühende Kohlen zu sprühen, kann gefährlich sein. Denn dadurch kann es zu Stichflammen kommen.

Wird dabei jemand verletzt, muss der Verursacher für den Schaden aufkommen, entschied das Landgericht Dessau-Roßlau (Az.: 2 O 147/18), wie der Bund der Versicherten mitteilt. Denn ein solches Verhalten ist fahrlässig.

In dem verhandelten Fall hatte ein Mann flüssigen Anzünder auf heiße Kohlen in einem Grill gesprüht. Hierdurch entstand eine Stichflamme, welche die Kleidung einer Frau erfasste, die in der Nähe stand. Die Frau wurde erheblich verletzt und musste sich mehreren Operationen unterziehen. Die Versicherung der Frau verlangte von dem Mann Schadenersatz in Höhe von rund 20.000 Euro.

Mit Erfolg: Der Mann habe fahrlässig die Gesundheit der Versicherten verletzt, befand das Gericht. Daher sei er zu Schadenersatz verpflichtet. Der Beklagte sei für die Verletzungen verantwortlich. Ein Mitverschulden der Frau schloss das Gericht aus: Allein der Umstand, dass die Versicherte sich auf einen etwaigen Hinweis des Beklagten nicht schnell und weit genug vom Grill entfernt hätte, genügt hierfür nicht. Denn es war ausschließlich Sache des Beklagten, eine derart gefährliche Handlung grundsätzlich zu unterlassen.

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