Immobilien:Wann dürfen Anbieter den Stromverbrauch schätzen?

Mainz (dpa/tmn) - Der Energieversorger darf für seine Jahresabrechnung den Stromverbrauch eines Haushaltes schätzen. Aber nur unter bestimmten Bedingungen.

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Mainz (dpa/tmn) - Der Energieversorger darf für seine Jahresabrechnung den Stromverbrauch eines Haushaltes schätzen. Aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Ableser den Raum, indem sich der Zähler befindet, nicht betreten konnte und der Kunde die Daten in der Folge selbst hätte zuliefern müssen, es aber nicht gemacht hat. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.

Wer nun das Gefühl hat, eine zu hohe Abrechnung erhalten zu haben, sollte prüfen, ob die Schätzung zulässig war. Ist das nicht der Fall, könne man die tatsächlichen Verbrauchsdaten nachliefern und die Abrechnung müsse korrigiert werden, erläutern die Verbraucherschützer.

Ob der Verbrauch nicht durch Ablesung ermittelt wurde, steht in einer Fußnote der Abrechnung. Dort erfährt man auch, ob die Zählerstände geschätzt, rechnerisch ermittelt oder hochgerechnet wurden.

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