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Immobilien:Umwandlung in Eigentumswohnung: Mieter haben Vorkaufsrecht

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Berlin (dpa/tmn) - Werden Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt, haben betroffene Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Der alte Eigentümer, der die Wohnung verkaufen will, muss seinen Mietern die Wohnung anbieten. Die müssen sich aber nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) nicht sofort entscheiden.

Mieter können stattdessen auch abwarten, bis der Eigentümer einen Käufer für die Wohnung gefunden und mit diesem einen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Hierüber und über den genauen Inhalt müssen die Mieter informiert werden. Dann können sie innerhalb von zwei Monaten zu den im Kaufvertrag formulierten Bedingungen und zum dort ausgehandelten Preis selbst kaufen.

Hat der Mieter sein Vorkaufsrecht nicht genutzt und wurde die Wohnung an einen Dritten verkauft, tritt dieser in den alten Mietvertrag ein und wird neuer Vermieter. Auch wenn er die Wohnung gekauft hat, um dort selbst zu wohnen, kann er nicht sofort wegen Eigenbedarfs kündigen. Er muss Kündigungssperrfristen einhalten.

Nach dem Gesetz sind Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung für drei Jahre ausgeschlossen. Diese Kündigungssperrfrist kann von den Bundesländern für Städte mit erhöhtem Wohnungsbedarf auf bis zu 10 Jahre verlängert werden.

Das Vorkaufsrecht und die Kündigungssperrfristen gelten nur, wenn die Wohnung während der Mietzeit umgewandelt wurde. Ist der Mieter von Anfang an in eine Eigentumswohnung gezogen, hat er den Schutz nicht.

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