Immobilien:Teurer Ausstieg aus dem Kredit - Kritik an Extragebühren

Stuttgart (dpa/tmn) - Immobilien werden in der Regel langfristig finanziert. Das Problem: Wer den Kredit vorzeitig kündigen will, von dem verlangen die Banken eine Entschädigung. Nicht immer ist deren Höhe korrekt, zeigt eine Auswertung der Verbraucherzentralen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Stuttgart (dpa/tmn) - Immobilien werden in der Regel langfristig finanziert. Das Problem: Wer den Kredit vorzeitig kündigen will, von dem verlangen die Banken eine Entschädigung. Nicht immer ist deren Höhe korrekt, zeigt eine Auswertung der Verbraucherzentralen.

Egal ob wegen einer Scheidung oder eines beruflichen Umzugs - ein vorzeitiger Ausstieg aus einer Immobilienfinanzierung kann teuer werden. "Banken dürfen in solchen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen", erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Diese Entschädigung ist ein Ausgleich dafür, dass die Bank die zurückbezahlte Summe derzeit nur zu niedrigeren Konditionen wieder neu verleihen kann.

Die Verbraucherzentralen kritisieren die oft hohen Extragebühren - und fordern eine Höchstgrenze. Maximal fünf Prozent der restlichen Kreditsumme seien als sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung angemessen, sagte die Finanzexpertin des Bundesverbandes VZBV, Dorothea Mohn, am Montag (7. Juli) in Berlin. Tatsächlich berechneten Banken aber derzeit durchschnittlich fast elf Prozent. Dies habe eine Auswertung von Fällen aus den Jahren 2012 und 2013 ergeben.

Wie die Vorfälligkeitsentschädigung genau berechnet wird, ist kompliziert. Dabei spielen zahlreiche Aspekte eine Rolle: etwa der vereinbarte Kreditzins, die Restlaufzeit des Vertrages und das aktuelle Zinsniveau. Außerdem muss der mögliche Gewinn gegengerechnet werden, den die Bank machen kann, weil sie das Geld wieder neu anlegen kann. "Kaum ein Kunde kann das wirklich nachvollziehen", sagt Nauhauser. Allerdings kann es sich lohnen, genau hinzusehen, denn nicht immer ist die Berechnung korrekt. Worauf Kunden achten sollten:

Sondertilgung: Kreditverträge enthalten meist Klauseln zur Sondertilgung. Das heißt, Kunden können Teile des Kredits außerplanmäßig zurückzahlen, wenn sie Geld zur Verfügung haben. "In diesem Fall kann das Kreditinstitut über die Vertragslaufzeit nicht sicher mit dem vollen Zinsgewinn kalkulieren", erklärt Nauhauser. Daher müsste dies auch bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt werden.

Ersparte Risikokosten: Jedes Darlehen enthält für das Kreditinstitut ein Risiko. "Es besteht immer die Möglichkeit, dass ein Kredit ausfällt", erklärt der Finanzexperte. Wird der Kredit vorzeitig gekündigt, entfällt dieses Risiko. Daher tauchen bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung auch ersparte Risikokosten auf. "Hier arbeiten die Kreditinstitute oft mit Pauschalen", erklärt Nauhauser. "Dabei ist das Ausfallrisiko zum Beispiel bei Selbstständigen ja höher." Dies müsse berücksichtigt werden.

Widerrufsbelehrung: In älteren Kreditverträgen sind die Widerrufsbelehrungen oft nicht rechtens. "In fehlerhaften Belehrungen wurde zum Beispiel der Adressat nicht eindeutig genannt", sagt Nauhauser. Bei rechtlich zweifelhaften Klauseln beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Das heißt: Kunden können den Kreditvertrag auch noch nach Jahren widerrufen - ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: