Immobilien:Starkes Hundegebell kann Kündigung rechtfertigen

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Berlin (dpa/tmn) - Hunde dürfen in der Regel in Mietwohnungen gehalten werden. Der Mieter und Hundehalter sollte dann aber Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Dabei ist gelegentliches Hundegebell durch Vermieter und andere Mieter zu akzeptieren, denn das gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, wenn Hundehaltung erlaubt ist.

Allerdings kommt es auf die Dosis an: Insbesondere länger anhaltendes Gebelle zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten kann als Störung des Hausfriedens angesehen werden. Folge kann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses sein, wie eine Entscheidung des Amtsgerichts Potsdam zeigt (Az.: 26 C 76/00).

Gegen das nächtliche Spazierengehen mit dem Hund können sich Nachbarn allerdings nicht zur Wehr setzen. Auch während der Ruhezeiten - nach 22 Uhr - ist es jedem Hundebesitzer erlaubt, mit seinem Hund durch das Treppenhaus zu gehen. Dabei ist allerdings darauf zu achten, nicht übermäßigen Lärm zu machen.

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