Immobilien:Starker Schnitt von Gehölzen bis Winterende erlaubt

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Berlin (dpa/tmn) - Von Herbst bis Winterende dürfen Bäume und Sträucher wieder radikal geschnitten oder gar entfernt werden. Das ist grundsätzlich laut Bundesnaturschutzgesetz nur von 1. Oktober bis 29. Februar erlaubt. In der übrigen Zeit ist bloß das Formen der Gehölze möglich.

Das Verbot soll Tiere schützen, die in Bäumen, Hecken und Sträuchern Rückzugsorte und Nahrung finden. Es umfasst das Zerstören, Roden und starke Zurückschneiden von Hecken, Wallhecken, Gebüschen sowie Röhricht- und Schilfbeständen in Siedlungen und in der freien Landschaft. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.

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