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Immobilien:Hochwasser: Diese Versicherung deckt die Schäden

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Düsseldorf/Berlin (dpa/tmn) - Unwetterschäden an Immobilien sind nicht automatisch durch eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Wer sein Haus oder seine Wohnung auch gegen Schäden durch Starkregen, Überschwemmungen, Rückstau und Hochwasser versichern möchte, braucht zusätzlich eine Elementarschadenversicherung.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) kommt eine Gebäude- oder Hausratversicherung zwar für bestimmte Schäden auf, die durch Naturereignisse hervorgerufen worden sind. Dazu gehören Sturm ab Windstärke 8, Hagel oder ein Blitzschlag. Für andere Schäden braucht es dagegen die Elementarschadenversicherung. Diese gibt es in der Regel nicht separat, sondern nur als Zusatz zu einer bestehenden Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) greift der Elementarschutz nicht nur bei Starkregen und Hochwasser, sondern auch bei Schäden durch Schneedruck, Lawinen und Erdrutsche, Erdsenkungen und Erdbeben und auch im Falle eines Vulkanausbruchs.

Selbstbeteiligung in der Regel vereinbart

Eine Elementarschadenversicherung sollte auch Schäden durch Rückstau abdecken, rät die Verbraucherzentrale. Möglicherweise verlangt der Versicherer hier den Einbau von Rückstauklappen. Wird die Vorgabe nicht erfüllt, läuft man Gefahr, leer auszugehen, wenn nach Regen die Kanalisation überlastet ist und das Wasser in den Keller läuft.

Nach GDV-Angaben trägt auch bei Elementarschäden der Versicherte in der Regel einen Teil der entstandenen Kosten selbst, da in der Police meist eine Selbstbeteiligung vereinbart werde. Laut VZ NRW sind außerdem keine Schäden versichert, die durch Grundwasser entstehen, das von unten ins Haus drückt, aber nicht an die Oberfläche gelangt.

Auch eine Hausratversicherung, die zum Beispiel Möbel, Küchengeräte oder Musikinstrumente gegen Einbruch oder Raub absichert, kann um einen Elementarschadenschutz erweitert werden. Nach Ansicht der VZ NRW können sich Mieter und Hauseigentümer diesen Zusatzschutz aber sparen, wenn ihr Hab und Gut in sicheren, höheren Etagen lagert.

Sorgfaltspflichten sind einzuhalten

Wichtig zu beachten: Haus- und Wohngebäudeversicherung zahlen nicht für Schäden, wenn es nur hereingeregnet hat. Fenster und Türen müssen bei Unwettern daher immer geschlossen sein. Die Versicherten müssen hier Sorgfaltspflichten nachkommen - wer etwa das Kellerfenster offen gelassen hat, muss den Schaden unter Umständen selbst übernehmen.

Den Verbraucherschützern zufolge sind in Deutschland etwa 45 Prozent aller Privathäuser gegen Elementarschäden versichert. Laut GDV wären 99 Prozent "problemlos versicherbar". Auch für Menschen, die nicht in der Nähe eines Flusses leben, könne sich der Elementarschutz lohnen, schreibt die VZ NRW: "Starkregen kann Sie überall treffen und Schäden verursachen - auch wenn Sie auf einem Berg wohnen."

Unwetterschäden können zu Mietminderung berechtigen

Mieter sollten wissen: Ist ihre Wohnung aufgrund der Unwetterschäden nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar, haben sie das Recht auf Mietminderung, erklärt der Mieterverein München. Der Mangel muss dem Vermieter aber vorher angezeigt werden. Gut ist es, wenn Mieter die Schäden dazu auch dokumentieren.

Je nach Ausmaß sind Minderungen in verschiedener Höhe möglich: Bei Unbewohnbarkeit kann die Miete um 100 Prozent gekürzt werden. Sind die Schäden weniger groß, fällt auch die Minderung geringer aus.

© dpa-infocom, dpa:210715-99-391084/3

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