Immobilien:Helfer auf der Baustelle sind versichert

Berlin (dpa/tmn) - Um ein Haus zu bauen, sind viele Helfer notwendig. Auch Verwandte, Nachbarn oder Kollegen werden von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt.

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Berlin (dpa/tmn) - Um ein Haus zu bauen, sind viele Helfer notwendig. Auch Verwandte, Nachbarn oder Kollegen werden von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt.

Bauherren müssen die Zahl der Helfer, geplante Eigenleistungen und beauftragte Unternehmen innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) melden, informiert diese.

Die Meldepflicht gilt unabhängig davon, ob die Helfer entlohnt werden oder nicht. Bauherren sollen zudem die geleisteten Arbeitsstunden nachweisen. Verletzt sich dann ein Helfer auf der Baustelle oder dem Weg dorthin, zahlt die Berufsgenossenschaft für die Heilbehandlung.

Der Schutz gilt allerdings nicht für spontane Handreichungen oder sogenannte Gefälligkeitsleistungen durch Verwandte, Freunde oder Bekannte. Was darunter fällt, muss im Einzelfall geprüft werden. Der Bauherr und sein Ehepartner können sich freiwillig versichern, auch sie sind nicht automatisch versichert.

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