Immobilien:Hecken entfernen oder stark schneiden

Bonn (dpa/tmn) - Wer seine Gartenhecke radikal schneiden oder gar entfernen will, kann dies ab Oktober wieder tun. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet diese Gartenarbeit nur vom 1. März bis 30. September.

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Bonn (dpa/tmn) - Wer seine Gartenhecke radikal schneiden oder gar entfernen will, kann dies ab Oktober wieder tun. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet diese Gartenarbeit nur vom 1. März bis 30. September.

Das Verbot umfasst das Zerstören, Roden und starke Zurückschneiden von Hecken, Wallhecken, Gebüschen sowie Röhricht- und Schilfbeständen in Siedlungen und in der freien Landschaft. Darin lebende, nistende und brütende Tiere sollen so geschützt werden.

Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Nicht betroffen von dem Verbot sind allerdings Form- und Pflegeschnitte den Sommer über, die dazu dienen, den Zuwachs der Pflanzen zu entfernen. Aber auch hier sollten Gartenbesitzer auf brütende Tiere Rücksicht nehmen und möglichst erst ab Herbst die Arbeiten erledigen.

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