Immobilien:Hausbesitzer müssen Rücklagen für die Instandhaltung bilden

Berlin (dpa/tmn) - Häuser nutzen sich ab und müssen gepflegt werden. Der Bauherren-Schutzbund (BSB) rät Eigentümern, jedes Jahr eine Instandhaltungsrücklage von 1 bis 1,5 Prozent des Neubauwertes einzuplanen. So können sie Erneuerungen finanzieren.

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Berlin (dpa/tmn) - Häuser nutzen sich ab und müssen gepflegt werden. Der Bauherren-Schutzbund (BSB) rät Eigentümern, jedes Jahr eine Instandhaltungsrücklage von 1 bis 1,5 Prozent des Neubauwertes einzuplanen. So können sie Erneuerungen finanzieren.

Die Experten schätzen, dass etwa Anstriche, Tapeten und Fußbodenbeläge alle 5 bis 15 Jahre erneuert werden müssen. Dachrinnen, Fallrohren sowie Heizkessel und -thermen geben sie mit 15 bis 30 Jahren etwas mehr Zeit. Nach etwa 30 bis 50 Jahren stehen auch Arbeiten an Dacheindeckung, Außenputz, Außenfenstern und -türen an. Bei normalem Gebrauch könne eine Immobilie so mindestens 80 bis 100 Jahre lang genutzt werden.

Werden Schäden frühzeitig erkannt, können sie meist günstiger beseitigt werden. Eigentümer sollten Gebäude und technische Anlagen deshalb regelmäßig warten.

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