Immobilien - Hannover:Mietpreisbremse: Neue Verordnung kommt im Spätherbst

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Blick auf Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in Hannover. Foto: Hilal Özcan/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Hannover (dpa/lni) - Die niedersächsische Mietpreisbremse in ihrer ursprünglichen Form ist nichtig. Grund dafür sei, dass mit der Veröffentlichung der Mieterschutzverordnung Ende 2016 nicht auch eine Begründung geliefert wurde, entschied das Landgericht Hannover am Mittwoch (Az.: 7 S 7/20). Das Land Niedersachsen hatte unter anderem Hannover als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen, die Begründung dafür fehlte allerdings. Das Bauministerium arbeitet unterdessen an einer neuen Verordnung, die derzeit nach Angaben eines Sprechers von den Kommunen und Verbänden geprüft wird. Voraussichtlich im Spätherbst solle sie verabschiedet werden.

Schon Ende 2019 hatte das Amtsgericht Hannover die Klage einer Frau abgewiesen, die für zwei Mieter unter Hinweis auf die Mietpreisbremse vermeintlich zu viel gezielte Miete zurückverlangt hatte. Gegen die Abweisung legte sie Berufung ein. Das Landgericht bestätigte nun die amtsgerichtliche Entscheidung, einen Anspruch auf Zahlung gebe es nicht, sagte ein Gerichtssprecher. De facto sei dies ein Signal, dass niemand Ansprüche aufgrund der Verordnung geltend machen könne.

Die Mietpreisbremse besagt, dass der Preis für Neuvermietungen nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen soll. Ansonsten kann man seinen Vermieter verklagen und Geld zurückfordern. Die Regelung gilt nach der Ursprungsfassung in Braunschweig, Buchholz in der Nordheide, Buxtehude, Göttingen, Hannover, Langenhagen, Leer, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wolfsburg und auf sieben Nordseeinseln.

In der neuen Fassung der Mietpreisbremse fielen Buchholz, Buxtehude, Leer, Vechta und Wolfsburg heraus. Dank zahlreicher Neubauten in den vergangenen Jahren stiegen die Mieten dort früheren Angaben des Ministeriums zufolge nicht mehr stärker als im Landesdurchschnitt. Neu hinzu kommen Gifhorn und Laatzen. Ohnehin wäre nach fünf Jahren ein Datenabgleich nötig gewesen, sagte ein Ministeriumssprecher. Dem habe man bereits jetzt "Rechnung getragen". Die Mietpreisbremse soll vor überteuerten Wohnungen schützen.

Mitte Juli hatte die Zivilkammer des Landgerichts bereits darauf hingewiesen, dass die Berufung voraussichtlich keinen Erfolg haben werde. Dazu gibt es auch ein Urteil des Bundesgerichtshofes.

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