Immobilien:Frühlingsboten einpflanzen? Mieter brauchen die Erlaubnis

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Berlin (dpa/tmn) - Frühblüher gehören in jeden Garten. Wenn aber Mieter den Vorgarten bepflanzen oder im Gemeinschaftsgarten ein Beet anlegen wollen, sollten sie dafür den Vermieter um Erlaubnis fragen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Gehört zu einem Mietshaus ein Garten, so darf dieser häufig gemeinsam durch die Mieter genutzt werden. Gartennutzung bedeutet dabei Sonnenliegen aufzustellen, Wäsche zu trocknen oder das Spielen von Kindern. Das eigenmächtige Bepflanzen von Teilen des Gartens gehört allerdings nicht dazu.

Dadurch wird die Nutzung dieses Teils durch die anderen Mieter nämlich eingeschränkt. Haben die Mieter allerdings mit Einverständnis des Vermieters die Gartenpflege übernommen, können Sie auch die Bepflanzung von Beeten vornehmen. Gleichzeitig müssen dann oft auch Arbeiten wie das Unkrautzupfen oder Rasenmähen vorgenommen werden.

Im Einzelfall hilft ein Blick in den Mietvertrag oder die Hausordnung. Diese sehen häufig Regelungen zur Nutzung des Gartens vor. Pflichten können indes nicht durch eine Hausordnung übertragen werden, sondern müssen vertraglich festgehalten sein.

© dpa-infocom, dpa:210305-99-706407/2

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