Immobilien:Einfluss auf Energiegemeinkosten ist gering

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In einem Mehrparteienhaus fallen Energiegemeinkosten für Licht, Aufzug und Co. an. Bewohner haben auf deren Höhe wenig Einfluss. Foto: Christin Klose/dpa-tmn (Foto: dpa)

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Hamburg (dpa/tmn) - Neben den Strom- und Heizkosten in der eigenen Wohnung müssen Bewohner in Mehrfamilienhäusern zusätzlich Energiekosten zahlen, die für gemeinsam genutzte Anlagen und Räume anfallen.

Besonders in schlecht gedämmten Gebäuden mit veralteter Heiztechnik kann das schnell ins Geld gehen. Hier gibt es Einsparpotenziale. Der Anteil der gemeinschaftlichen Energiekosten hängt dabei stark vom Zustand des Gebäudes und dem Stand der Technik ab. "Im Extremfall können die gemeinschaftlichen Energiekosten sicherlich 25 Prozent der gesamten Betriebskosten ausmachen", sagt Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. Das sei vor allem in Neubauten mit automatischer Lüftung der Fall, wo die Heizkosten dafür gering sind. "Regelmäßig liegen die Anteile eher zwischen acht bis 12 Prozent."

Posten müssen klar zuordenbar sein

Jede Maschine und jedes Gerät, das im Wohngebäude Energie verbraucht, verursacht gemeinschaftliche Energiekosten. Dazu gehört zum Beispiel der Strom für den Aufzug, die Treppenbeleuchtung oder die Lüftungsanlagen im Haus.

Damit der Hausstrom als Betriebskosten umlagefähig ist, müssen die einzelnen Posten klar der Betriebskostenverordnung zugeordnet werden können. Darum muss etwa der Strom für Aufzug und Beleuchtung je auf einem separaten Zähler erfasst werden.

"Bei der Verteilung wird in der Regel die Wohnfläche zugrunde gelegt", sagt Rolf Bosse. Je größer die Wohnung, desto größer ist auch der Anteil des Mieters an den gemeinschaftlichen Hausstromkosten. Es können aber auch andere Verteilerschlüssel vereinbart werden, wenn sie im Mietvertrag eindeutig geregelt sind.

Verteilung der Kosten hängt von der Vereinbarung ab

Auch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) können die Mitglieder grundsätzlich eigene Regeln für die Umlage dieser Kosten vereinbaren - für sich selbst und für ihre Mieter. Wer als Mieter in eine Wohnung zieht, die zu einer WEG gehört, sollte sich also im Vorfeld genau informieren, welcher Verteilerschlüssel für den Hausstrom gilt.

Beim Hausstrom macht der sogenannte Betriebsstrom einen wesentlichen Posten der gemeinschaftlichen Energiekosten aus. Das ist vor allem der Strom, den die Heizungsanlage im Haus verbraucht, insbesondere deren Pumpen. "Ältere Pumpen verbrauchen viel zu viel Strom - bis zu zehn Mal mehr als moderne, hocheffiziente Modelle", sagt Alexander Steinfeldt von der gemeinnützigen Beratergesellschaft co2online in Berlin.

Mieter können Änderungen nur anregen, nicht durchsetzen

Es lohnt sich also, alte Heizungs- und Warmwasserpumpen auszutauschen und einen hydraulischen Abgleich bei der Heizungsanlage zu veranlassen. Beim hydraulischen Abgleich werden die unterschiedlichen Komponenten der Heizungsanlage optimal aufeinander abgestimmt. Das kann zu erheblichen Kostenersparnissen führen.

Eigentümer in WEG haben die Möglichkeit, einen ansprechenden Beschluss zur Modernisierung der Heizung in der Eigentümerversammlung herbeizuführen. Mieter können auf ihre Vermieter zugehen und einen Austausch der Heizungspumpe anregen.

"Eine Hocheffizienzpumpe ist keine große Investition. Sie kostet samt Einbau und hydraulischem Abgleich circa 3000 Euro und amortisiert sich in etwa drei Jahren", sagt Steinfeldt. Der Pumpentausch wird außerdem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einem Zuschuss von 20 Prozent gefördert.

Eigenes Nutzungsverhalten spielt nur untergeordnete Rolle

Die Bewohner selbst haben nur einen geringen Spielraum, um den Haus- und Betriebsstromverbrauch zu beeinflussen. Sicher, sie könnten weniger Aufzug fahren oder auf den Einsatz energiesparender Treppenhausbeleuchtung drängen.

Häufig ist zum Beispiel auch möglich, die Zeit etwas zu verkürzen, die das Licht im Treppenhaus leuchtet. Aber diese Einsparungen sind marginal. Und man dürfe nicht am falschen Ende sparen, rät Rolf Bosse. Schließlich muss die Zeit reichen, damit sich alle Bewohner sicher im Treppenhaus bewegen können.

© dpa-infocom, dpa:220628-99-834255/3

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