Immobilien:Eigentümergemeinschaften haften für Unfälle

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Bonn (dpa/tmn) - Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Im Herbst bedeutet das: Das Grundstück muss von Laub befreit werden, damit sich niemand verletzt. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Dazu kann eine WEG die Verwaltung beauftragen, einen Dienstleister mit dem Laubkehren zu beauftragen.

Hierfür reicht ein Mehrheitsbeschluss. Denn nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz ist die Eigentümerversammlung immer beschlussfähig, unabhängig davon, wie viele Wohnungseigentümer anwesend oder vertreten sind. Wichtig zu beachten: Der Beschluss sollte beinhalten, dass Verwalter den Dienstleister regelmäßig überwachen und zumindest stichprobenartig kontrollieren. Der Grund: Verletzt sich jemand auf dem Grundstück wegen herumliegenden Laubes, kann er Schadensersatzansprüche gegen die WEG richten.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Verkehrssicherungspflicht nämlich nicht mehr auf ihre Verwaltung abwälzen. Denn nach der neuen Gesetzeslage fungiert der Verwalter nur noch als ausführendes Organ, das die Pflichten der WEG erfüllt. Für Pflichtverletzungen der Verwaltung haftet die Eigentümergemeinschaft. Fallen Eigentümern Versäumnisse des beauftragten Unternehmens auf, sollten sie ein Protokoll führen und ihren Verwalter darauf aufmerksam machen.

© dpa-infocom, dpa:210928-99-394610/2

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