Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt Mitglieder von Eigentümergemeinschaften, die gegen den Widerstand der anderen Wohnungen oder Gebäude sanieren wollen. Die Richter betonten mit einem am Freitag verkündeten Urteil (Az. V ZR 225/20) die Pflichten zur Sanierung und ließen nur wenige Ausnahmen zu. Alle Mitglieder der Gemeinschaft müssen sich demnach beteiligen, mangelnde Instandhaltung oder Überalterung entbinden ebenso wenig von den Pflichten wie hohe Kosten. Nur Zerstörung durch punktuelle Ereignisse könne dafür Grund sein, etwa Brände, Überflutungen und Explosionen. In manchen Fällen sind Schäden dann nicht versichert. Der Eigentümerverband Haus & Grund betonte, dass sanierungswilligen Besitzern der Rücken gestärkt werde: Sie bekämen nicht nur grünes Licht, sondern blieben nun auch nicht alleine auf ihren Kosten sitzen.
Immobilien:Eigentümer müssen sanieren
© SZ vom 16.10.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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