Immobilien:Darauf achten bei Immobilienkauf aus Zwangsversteigerung

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Berlin (dpa/tmn) - Wer eine Immobilie bei einer Zwangsversteigerung kauft, sollte nicht vergessen: Mit dem Zuschlag übernehmen Käuferinnen und Käufer nicht nur die Rechte an der Immobilie, sondern auch alle damit verbundenen Pflichten, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Besonders bei Eigentumswohnungen ist es deshalb sinnvoll, vor dem Gebot wichtige Unterlagen zu sichten.

Interessenten sollten sich vorab vom Verwalter sowohl die Teilungserklärung als auch die Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft zeigen lassen. Der Grund: Dort stehen wichtige Informationen über die Gemeinschaft, zum Beispiel der Verteilerschlüssel für die Betriebskosten.

Ob die Wohnung wirklich ein günstiger Kauf ist oder nicht, hängt auch von den Vermögensverhältnissen der Eigentümergemeinschaft ab. Wichtige Frage: Hat sie Rücklagen gebildet? Solche Rücklagen bieten einen gewissen Schutz vor hohen Sonderumlagen, die notwendig werden, wenn wichtige Arbeiten ansonsten nicht bezahlt werden können.

Aufschluss über diese Fragen geben zum Beispiel die Protokolle der vergangenen Eigentümerversammlungen, die Beschlusssammlungen und die Jahresabrechnungen. Nur so kann man sich laut VPB vor teuren Überraschungen schützen.

© dpa-infocom, dpa:220209-99-50979/3

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